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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/178

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

(ÖrE) die Aufgabe, eine geordnete und zukunftsgerichtete, an den Vorgaben des

Bundes, sowie des Landes Schleswig-Holstein orientierte Abfallentsorgung in seinem

Hoheitsgebiet zu organisieren.

 

Zu diesen Pflichten gehören gemäß § 4 Absatz 1 des Landesabfallwirtschafts-gesetzes das Aufstellen von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) und deren Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2023-2027 wurde wie auch das zuletzt

gültige von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR)

erarbeitet.

 

Das Konzept ist mit den anliegenden Kreisen und kreisfreien Städte

abgestimmt und wird nach der Zustimmung durch den Kreistag dem Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein

zur Kenntnis gegeben.

 

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Beschlussempfehlung

1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag das

Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027 zu beschließen.

2. Der Kreistag beschließt das Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027.

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Anlagen

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