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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/167

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt.

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 24.11.2022 hat der Umwelt- und Bauausschuss beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ dahingehend zu ändern, dass

  • ab 2023 die maximale Höhe der Förderung 300.000€ (statt 200.000€) beträgt

und

  • Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20% der Gesamtkosten, maximal jedoch 15.000€, bezuschusst werden.
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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ wie in der Anlage dargestellt, zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ wie in der Anlage dargestellt.

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Relevanz für den Klimaschutz

Die Richtlinie dient der Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz. Die Relevanz für den Klimaschutz ergibt sich entsprechend aus den Änderungen der Richtlinie.

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Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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