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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/094-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat dem Kreistag nach einstimmiger Beschlussfassung empfohlen, den Zuschuss des Kreises zur Förderung von Jugendpflegefahrten, sowie Jugendtagesveranstaltungen und Jugendtagesausflügen für Seminare zur politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, ökologischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bildung durch eine Anpassung der Richtlinie unter Punkt 3.1.3.4.2 für das Jahr 2023, einmalig von 6 € auf 9 € zu erhöhen. Eine zusätzliche Anpassung des bestehenden Budgets ist haushaltsmäßig damit nicht verbunden.

 

Mit der vorgesehenen einmaligen Erhöhung sollen die psychosozialen Folgen und Herausforderungen für Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie und der zu erwartenden Kinderarmut im Kreis Rendsburg-Eckernförde besser begegnet werden.

 

Die Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Förderung der Jugendarbeit in der Fassung der Beschlussfassung des Kreistages vom 14.11.2022 ist bei der Ziffer 3.1.3.4.2 um folgenden Satz zu ergänzen, der nachstehend in roter Schriftfarbe und kursiver Schrift dargestellt wird:

 

3.1.3.4.2
Seminare zur politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, ökologischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bildung der Gruppen für 1 - 7 Tage Dauer sowie die Teilnahme einzelner Gruppenmitglieder an anderen öffentlich ausgeschriebenen Bildungsmaßnahmen werden wie folgt gefördert:

Der Kreis gewährt einen Zuschuss in Höhe von 6 € pro Tag und Teilnehmenden, wenn

  1. bei Tagesveranstaltungen mindestens 8 Arbeitsstunden absolviert werden,
  2. bei 2-tägigen Seminaren insgesamt mindestens 14 Arbeitsstunden absolviert werden,
  3. bei mehr als 2-tägigen Seminaren mindestens 8 Arbeitsstunden pro Tag absolviert werden.

 

Bei Veranstaltungen der Gruppe ist spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn dem Kreisjugendring ein Lehrgangsprogramm vorzulegen. Referentenhonorare werden nicht gesondert erstattet.

 

Bei Veranstaltungen dieser Art ist als Verwendungsnachweis die Originalteilnahmeliste vorzulegen.
Bei Einzelteilnahme an öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen ist eine Quittung (aus der die Dauer der Veranstaltung hervorgeht) über die entrichtete Teilnahmegebühr und das Veranstaltungsprogramm als Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Abweichend von Satz 2 gewährt der Kreis im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Zuschuss in Höhe von 9 € pro Tag und Teilnehmenden.

 

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Beschlussempfehlung

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Kreistag, die Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Förderung der Jugendarbeit in der Fassung der Beschlussfassung des Kreistages vom 14.11.2022 bei der Ziffer 3.1.3.4.2 um folgenden neuen Satz zu ergänzen:

„Abweichend von Satz 2 gewährt der Kreis im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Zuschuss in Höhe von 9 € pro Tag und Teilnehmenden.“

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Relevanz für den Klimaschutz

./.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Änderungen der Richtlinie haben keine finanziellen Auswirkungen auf den betreffenden Ansatz im Entwurf für den Haushalt 2023.

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