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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/141

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird anliegender Wirtschaftsplan in der vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 18. November 2022 festgestellten Fassung vorgelegt. Dieser beruht im Wesentlichen auf den Planungsansätzen des Wirtschaftsplans 2022 und berücksichtigt die Erkenntnisse aus dem laufenden Wirtschaftsjahr.

 

Die Planansätze weisen außerhalb des üblichen Rahmens der vergangenen Jahre liegende jährliche Sachkostensteigerungen auf, die Personalkostensteigerungen sind mit 3,5 % geplant und liegen damit auch über den Lohnentwicklungen, die in den letzten Jahren geplant waren. Hintergrund ist natürlich die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Preis- und Lohnentwicklung. Ein großer Teil der Sachkostensteigerung betrifft die zur Umsetzung des BTHG erforderliche Anpassung der eingesetzten Anwendersoftware TOPqw, sonstiger Digitalisierungsprojekte und Aufwendungen für die Fachsoftware Ergotop (TOPqw) sowie Telefonie und die regelhafte Ertüchtigung der IT-Infrastruktur (Ersatzbeschaffungen). Die Personalkostensteigerungen beruhen ausschließlich auf den zu berücksichtigenden Stufensteigerungen und den erwarteten Tarifsteigerungen. Der Stellenplan enthält eine Erweiterung im Bereich Büromanagement und für die Gemeinsame Prüfinstitution, die aber nicht mit Personalkosten hinterlegt sind, weil über die Besetzung gesondert entschieden werden soll.

 

Neben den krisenbedingten Mehraufwendungen stellen die Rückstellungen die größte wirtschaftliche Herausforderung für die Koordinierungsstelle dar. Die Absicherung von Risiken durch die Rückstellungen sollte eigentlich durch die VAK-Umlage und die Beihilfeablöseversicherung gelöst sein. Rechtlich gesehen bleibt die KOSOZ AöR trotz der getroffenen Sicherungsmaßnahmen Schuldner der Leistungen (Pensionen sowie Beihilfe), auch wenn sie von laufenden Zahlungen aus dieser Rechtspflicht nicht mehr betroffen ist. Nach aktueller Einschätzung sind die aufgezeigten Rückstellungen nicht vermeidbar. Allein das Volumen für die Pensions- und Beihilferückstellungen beläuft sich zum 31.12.2022 ca. auf 9,4 Mio. (Pensionen) bzw. 2,9 Mio. EUR (Beihilfe) nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes.

 

Ohne eine Erhöhung der Einnahmen geht das Delta zwischen Einnahmen und den Ausgaben weiter auseinander und führt langfristig zu einer Gefährdung der Liquidität der KOSOZ AöR. Im Ergebnis ist die Finanzierung der KOSOZ AöR aufgrund der derzeit noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in der Rücklage nur noch für zwei Jahre gesichert. Der Vorstand der Koordinierungsstelle hat sich deshalb bereits zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden an das Land gewandt, um eine Erhöhung der Finanzausstattung (sog. Koordinierungsmittel) einzufordern.

 

Es wird im Einzelnen auf folgende Veränderungen des Wirtschaftsplans 2023 zum Plan 2022 hingewiesen, weitere Änderungen sind den unmittelbaren Erläuterungen im Wirtschaftsplan zu entnehmen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beschlussfassung der Träger der KOSOZ AöR zum Wirtschaftsplan aufgrund der Regelungen für die gemeinschaftlichen Kommunalunternehmen (vgl. § 16 Abs. 2 KUVO) nicht mehr erforderlich ist, sondern dass der Wirtschaftsplan dem Kreistag vor Beginn des Wirtschaftsjahres nur zur Kenntnis gegeben werden muss.

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Relevanz für den Klimaschutz

./.

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Anlage

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Anlagen

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