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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/138

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gerecht zu werden sowie die Vorgaben des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Investitionsquote zu erfüllen, werden investive Ansätze an die tatsächlichen Mittelabflüsse im Haushaltsjahr 2022 angepasst und in den Folgejahren entsprechend berücksichtigt.

 

Darüber hinaus werden im 2. Nachtragshaushalt Veränderungen der Erträge und Aufwendungen berücksichtigt die sich erst im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ergeben haben und bei der Ursprungsplanung 2022 sowie im 1. Nachtragshaushalt 2022 nicht bekannt waren.

 

Die betroffenen Teilhaushalte sind einzeln im Vorbericht des 2. Nachtragshaushalt mit den jeweiligen finanziellen Auswirkungen aufgeführt.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.12.2022, die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022.

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Finanzielle Auswirkungen

Das geplante Jahresergebnis verbessert sich von bisher geplanten -1.287.200 Euro um 9.060.700 Euro auf voraussichtlich 7.773.500 Euro.

 

Die liquiden Mittel verbessern sich voraussichtlich um 16.622.800 Euro von einer bisher geplanten Reduzierung um -7.978.600 Euro auf eine Erhöhung um 8.644.200 Euro.

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Anlagen

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