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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/109

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises

seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden

zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine

wesentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten

Haushaltsausgleichs dar.

 

Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis

Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen

die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des

Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten. Hierzu wurden dem Vorstand des Gemeindetages die wesentlichen Haushaltspositionen aus dem Haushaltsentwurf 2023 präsentiert und erläutert. Weiterhin ist der Haushaltsentwurf 2023 an die örtliche Ebene versandt worden und es wurde die Gelegenheit zur Stel-lungnahme eingeräumt. Zudem wurde erstmalig die Leistungsfähigkeit jeder ein-zelnen Gemeinde beurteilt, vor dem Hintergrund die finanzielle Mindestausstattung beziffern zu können. Dies erfolgte bei den doppischen Gemeinden mittels eines selbstentwickelten Steckbriefes, der im Vorwege mit dem SHGT abgestimmt wurde.

Hinzu kommt, dass vor der Übernahme zusätzlicher freiwilliger Aufgaben sowie vor einer erheblichen Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben ein Konsultati-onsverfahren durchzuführen ist.

 

Wie gewohnt ist der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden in einer Querschnittsbetrachtung ermittelt worden. Die Basis für die Ermittlung der finanziel-len Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2022 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 und den Jahresergebnissen 2020 und 2021, soweit diese bereits feststehen. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Datenerhebung mit einbezogen.

 

Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:

 

1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)

2. Freier Finanzspielraum (kameral) / Zahlungsmittelbestand – Finanzplan (Doppik)

3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze

4. Investitionstätigkeit / Verschuldung

5. Sonstige Haushaltsdaten (freiwillige Leistungen)

6. Finanzbedarf der einzelnen Kommunen

 

Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage

beigefügtem Bericht dargestellt.

 

Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen

ausgewiesen, getrennt nach kameraler und doppischer Haushaltsführung.

 

Zusammenfassung:

 

Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der

Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die

finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des

Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit

dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Kreisumlagehebesatz die

Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt. Die absolute Grenze wird mit der

Festsetzung der Kreisumlage von 29 v.H. in der Haushaltssatzung 2022 nicht

erreicht.

 

Nach einem kurzfristigen Einbruch der Steuereinnahmen in 2021 erholt sich die Finanzsituation der Kommunen nach den Zahlen der Steuerschätzung bis 2023. Während das Steueraufkommen 2021 bei 278,58 Mio. € lag ist in 2023 mit einem Steueraufkommen von 344,68 Mio. € zu rechnen.

Trotz eines Kreisumlagehebesatzes von 29 v.H. ist es den kameralen Kommunen möglich der allgemeinen Rücklage im Zeitraum von 2022 bis 2025 Mittel in Höhe von knapp 14 Mio. € zuzuführen und den Bestand somit um ca. 45 % zu erhöhen.

Die doppisch buchenden Gemeinden weisen über den Großteil des Planungszeit-raums Defizite aus. Diese sind jedoch stark rückläufig und im Jahr 2025 wird vo-raussichtlich über die Gesamtheit ein Überschuss in Höhe von 1,52 Mio. € erwirt-schaftet.

 

Der Kreishaushalt weist im Haushaltsjahr 2023, vor Berücksichtigung etwaiger Än-derungsanträge, einen Überschuss in Höhe von 12,76 Mio. € aus. Dem Kreis ist es zudem möglich weitere notwendige Investitionen ohne Neuverschuldung vorzu-nehmen. Sogar die weitere Reduzierung der Schulden kann vorangetrieben werden.

Die freiwilligen Leistungen steigen in einem moderaten Rahmen und enthalten im Haushaltsentwurf keine wesentlichen neuen, dauerhaften Leistungen. Diese Maß-nahmen sind ein Beleg für die Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Unter Abwägung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen in der

Querschnittsbetrachtung und der rücksichtsvollen Haushaltsplanung des Kreises

würde mit einem Kreisumlagehebesatz von 29 v.H. im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 aus der Sicht der Ver-waltung nicht gegen die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung ver-stoßen.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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