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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/034

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Seit 2005 gibt es unter der Trägerschaft der Brücke e.V. ein Projekt, welches die Straßensozialarbeit im Wirtschaftsraum Rendsburg fördert.

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Stadt Büdelsdorf, der Stadt Rendsburg, dem Amt Fockbek, der Gemeinde Owschlag, dem Amt Jevenstedt sowie dem Amt Eiderkanal.

Nach Ablauf der Vereinbarung vom 26.01.2017 ist am 27.07.2020 für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.12.2022 eine neue Vereinbarung zwischen den bisherigen kommunalen Projektträgern und der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. als Durchführungsträger über das Projekt „Straßensozialarbeit im Wirtschaftsraum Rendsburg“ abgeschlossen worden. Neu aufgenommen in die Vereinbarung wurde das Zusatzprojekt der „Jungen Wilden“. Gemäß der aktuellen Vereinbarung beläuft sich die Förderung von allen Projektträgern auf einen Betrag von insgesamt 124.080 Euro jährlich.

Am Jahresende gegebenenfalls verbleibende Haushaltsmittel der Projekte werden gemäß § 2 Abs. 3 der Vereinbarung grundsätzlich in das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind in den Jahren 2020 bis 2022 Überschüsse festzustellen. Gemäß Hochrechnung mit Stand vom 03.06.2022 beläuft sich der Überschussbetrag zum 31.12.2022 auf einen Betrag von insgesamt 56.658 Euro.

 

Im Rahmen des Treffens der kommunalen Projektträger am 25.04.2022 sowie in der Steuerungsgruppensitzung am 03.06.2022 sprachen sich alle einstimmig für eine Fortsetzung der Projekte unter der Durchführungsträgerschaft der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. aus. Es ist ein neuer Vertragsabschluss unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte beabsichtigt:

 

  • Abschluss einer neuen Vereinbarung für weitere 3 Jahre von 2023 – 2025. Ferner ist eine Regelung zu berücksichtigen, der eine Verlängerung des Vertrages ab 2026 um jeweils ein weiteres Jahr vorsieht, soweit kein Projektträger vorher mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf kündigt.
  • Der Förderbetrag ist aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten auf jährlich insgesamt 138.492 € für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2025 anzupassen. Ab dem Jahr 2026 erhöhen sich die jährlichen Förderbeträge pauschal um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Der zum Jahresende 2022 festgestellte Überschussbetrag wird bei Abschluss der neuen Vertragslaufzeit für die ersten 5 Monate vom Durchführungsträger zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt, so dass sich der Förderbetrag im Jahr 2023 von 138.492 Euro auf voraussichtlich 81.834 Euro reduziert.

 

Somit müssen sich die kommunalen Projektträger einmalig in 2023 mit folgenden reduzierten Beträgen beteiligen:

 

Kreis Rendsburg-Eckernförde   40.819 €

Stadt Rendsburg     16.977 €

Stadt Büdelsdorf       5.712 €

Amt Fockbek        5.712 €

Amt Jevenstedt       4.518 €

Amt Eiderkanal       6.140 €

Gemeinde Owschlag      1.956 €

       81.834 €

 

In den Jahren 2024 und 2025 haben sich die kommunalen Projektträger mit folgenden Beträgen zu beteiligen:

 

Kreis Rendsburg-Eckernförde     69.079 €

Stadt Rendsburg       28.730 €

Stadt Büdelsdorf         9.666 €

Amt Fockbek          9.666 €

Amt Jevenstedt         7.646 €

Amt Eiderkanal       10.391 €

Gemeinde Owschlag        3.315 €

       138.492 €

 

Die notwendigen Haushaltsanpassungen wurden im Entwurf für den Haushalt 2023 berücksichtigt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss stimmt der Fortsetzung der Projektarbeit „Straßensozialarbeit im Wirtschaftsraum Rendsburg (Streetwork-Projekt)“ und das Zusatzprojekt der „Jungen Wilden“ unter den geänderten Rahmenbedingungen ab 2023 zu.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechend angepasste Vereinbarung für die Verlängerung des Projekts mit einer Laufzeit von 3 Jahren von 2023 – 2025, der sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, soweit kein Projektträger vorher mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf kündigt, mit allen Projektfinanzierern abzustimmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

./.

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Finanzielle Auswirkungen

siehe Erläuterungen im vorstehenden Sachverhalt

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Anlagen

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