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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Bitte des Jugendhilfeausschusses (VO/2021/870, VO/2021/160) legt die Verwaltung dem Ausschuss nach zwei Zwischenberichten (VO/2022/234, VO/2022/281) nun einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer „Virtuellen Jugendberufsagentur“ ab 2023 vor. Das Konzept wurde gemeinsam mit den Kooperationspartnern Agentur für Arbeit, Jobcenter, den beiden Berufsbildungszentren sowie der Unteren Schulaufsicht entwickelt. Es ist sichergestellt, dass sich alle Kooperationspartner an der Umsetzung der Konzeption beteiligen werden. Die Untere Schulaufsicht wird allerdings keine eigenen finanziellen Mittel einbringen können.

 

Das Konzept ist in der „Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ dargestellt. Die Vereinbarung wird von allen Kooperationspartnern unterzeichnet und ist in der Anlage beigefügt. Zur Sicherstellung einer gemeinsamen Trägerschaft soll zudem eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet werden. Auch diese Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

 

Was zeichnet die „Virtuelle Jugendberufsagentur“ aus?

Die Virtuelle Jugendberufsagentur fußt auf zwei Säulen. Sie nutzt internetbasiert moderne Medien zur Sicherstellung schneller und bequemer – und damit niedrigschwelliger – Informationsübermittlung und Kommunikation unter Fachkräften sowie zwischen Fachkräften und Adressatinnen und Adressaten. Zudem ist sie als ein Netzwerk angelegt, welches die professionelle Zusammenarbeit der Kooperationspartner verbessern und den Adressatinnen und Adressaten vernetzt praktische und persönliche Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stellen soll.

 

Welche Ziele verfolgt die „Virtuelle Jugendberufsagentur?

  • Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Unterstützung junger Menschen bei der Herausbildung einer selbstbestimmten, eigenständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre berufliche Integration.
  • Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt und Schule zur Unterstützung von jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf ist verbindlich und rechtskonform geregelt.
  • Der Zugang zur JBA ist niedrigschwellig über eine virtuelle Plattform gestaltet.
  • Zielgruppen der JBA sind junge Menschen in der Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf, im Regelfall in der Altersklasse zwischen 15 und 25 Jahren sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten.

 

Die Vereinbarungen zur Virtuellen Jugendberufsagentur sollten zunächst für fünf Jahre getroffen werden. Schon zu Beginn der Zusammenarbeit wird die Steuerungsgruppe ein geeignetes Evaluationskonzept abstimmen, um die Entwicklung und den Erfolg der Jugendberufsagentur dokumentieren zu können. Die Verwaltung wird die Politik im Prozess regelmäßig über den Stand der Umsetzung informieren und rechtzeitig vor Ablauf des Projektzeitraumes eine Gesamtauswertung vorlegen.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verwaltung zu beauftragen, das vorgelegte Konzept („Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde“) zur Einführung einer Virtuellen Jugendberufsagentur gemeinsam mit den Kooperationspartnern umzusetzen.

 

Unter der Voraussetzung, dass sich die Kooperationspartner, gemäß dem Entwurf der „Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Jugendberufsagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde“  zu gleichen Anteilen an der Finanzierung beteiligen, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag, 27.000€ für Personal- und 3.000€ für Sachkosten in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Das Personal der Jugendberufsagentur (eine Vollzeitstelle für die Koordination) wird beim Kreis angestellt. Dafür soll eine zusätzliche Stelle S15 in den Stellenplan aufgenommen werden.

 

Ferner empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag, der Unterzeichnung der „Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Jugendberufsagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ durch den Landrat zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

32.000 € im HHJ 2023

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Anlagen

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