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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/454

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.08.2022 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum neuen Kita-Jahr 2022/2023. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, den Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises zuzustimmen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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