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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/433-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Tagesmütterverein Rendsburg-Eckernförde e.V. stellte einen Antrag auf Gewährung von künftig 50 Ausfalltagen, rückwirkend zum 01.01.2022, der als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Der Antrag sowie die hierzu erstellte Verwaltungsvorlage (VO/2022/433) wurde vom Jugendhilfeausschuss eingehend in seiner Sitzung am 21.09.2022 beraten. Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, den Antrag abzulehnen.

 

Grundsätzlich sieht das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) keine Fortzahlung z.B. der Vergütung im Krankheits- oder Urlaubsfall vor. Im Zuge der Kita-Reform sind bereits bei der Kalkulation der festgelegten Stundensätzen im KiTaG 50 Ausfalltage pro Jahr eingepreist (30 Urlaubs-, 15 Krankheits- und 5 Fortbildungstage). Das KiTaG lässt es aber zu, über die vorgeschriebenen Mindestleistungen weitere freiwillige Leistungen zu gewähren. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gewährt Kindertagespflegepersonen freiwillig bisher 30 zusätzliche Ausfalltage im Jahr (Beschluss VO/2020/589 vom 23.11.2020), d.h. die Kindertagespflegepersonen werden erst ab dem 31 Ausfalltag zurckzahlung der bereits gezahlten Beträge aufgefordert.

In einer Umfrage bei allen KTPP wurdenr 2021 im Durchschnitt 31,74 Ausfalltage je KTPP ermittelt.

 

Unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen aufgrund der Corona-Einschränkungen in den Jahren 2021 und 2022 hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss neu gefasst, dass der Kreis auf eine Rückforderung der an die Kindertagespflegepersonen gezahlten Anerkennungsbeträge für die über die 30 bereits finanzierten zusätzlichen Ausfalltage hinaus angefallenen Tage für die Jahre 2021 und 2022 ausnahmsweise verzichtet. Bei Erlass dieser Forderungen würde der Kreis auf einen Rückerstattungsbetrag von insgesamt rd. 130.000 Euro verzichten.

 

Gemäß § 24 Abs. 5 der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde entscheidet der Hauptausschuss gemäß § 8 der Hauptsatzung über den Erlass von Forderungen ab 50.000 Euro bis zu 150.000 Euro.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Pandemie auf eine Rückforderung der an die Kindertagespflegepersonen gezahlten Anerkennungsbeträge für die über die 30 bereits finanzierten zusätzlichen Ausfalltage hinaus angefallenen Tage für die Jahre 2021 und 2022 ausnahmsweise zu verzichten. Ferner empfiehlt der Ausschuss, die grundsätzliche Regelung unverändert bei 30 zusätzlichen Ausfalltagen zu belassen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

130.000€
 

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Anlagen

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