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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der

Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der

Kreis beauftragt als öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem heutigen

Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben.

Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten

Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu

vereinbaren ist.

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft RendsburgEckernförde GmbH) vom 27.09.2022 für das Jahr 2023.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln

aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung

der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt für das Jahr 2023 die Verwertungserlöse für Altpapier (PPK) wie in den Vorjahren in Form eines Korridors von +/-10 % abzurechnen.

 

Das Festpreisangebot geht von folgenden weiteren Vereinbarungen aus:

 

  1. Spitzabrechnung der berücksichtigten Beratungskosten beim Projekt „Thermische Abfallverwertung“. Die Beratungsaufwendungen enthalten Ansätze hinsichtlich eines langfristig angelegten Projektes im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertung, dessen Fortführung aktuell noch nicht beschlossen wurde. 

 

  1. Spitzabrechnung der einkalkulierten Auswirkungen aufgrund einer von der Bundesregierung beschlossenen Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, die voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen werden soll und aus der eine deutliche Kostensteigerung für die Behandlungskosten von Restabfall und Sperrmüll hervorgeht.

 

Die Kosten des Festpreises steigen brutto um 7,5 % gegenüber 2022.

 

Die Erhöhung des Festpreises im Vergleich zum Jahr 2022 resultiert aus einer Kostensteigerung in nahezu allen Bereichen. Besonders hervorzuheben sind dabei die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 37,5%, d.h. um 613.000€ steigen. Hierzu gehören u.a. Fahrzeugkosten, EDV Kosten, Beratungskosten sowie Reparaturen und Instandhaltungskosten.

 

Zu den Fahrzeugkosten gehören u. a. die Leasingaufwendungen die ansteigen, da voraussichtlich die durch die AWR gekauften Diesel PKW durch geleaste E-Fahrzeuge ersetzt werden.

Die Beratungskosten beinhalten eine deutliche Steigerung, da -neben vertraglich vereinbarten Preisanpassungen- Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Thermische Abfallverwertung“ berücksichtigt wurden, für die allerdings eine Spitzabrechnung am Jahresende vorgeschlagen wird (siehe oben).

 

Die Personalkosten steigen um 10,4%, das heißt um 342.000€ aufgrund von Tarifsteigerungen und Gehaltsanpassungen in den unteren Gehaltsstufen, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.

 

Insgesamt steigen die Umsatzerlöse und Erträge um durchschnittlich 14,3%, d.h. um 614.000€. Zu den Umsatzerlösen gehören u.a. die Verwertung von PPK (Papier, Pappe, Kartonage), sowie Altmetall, E-Schrott und Alttextilien und der Erlös aus dem Verkauf von Banderolen, Säcken und Biofilterdeckeln. Der Festpreis 2023 berücksichtigt das bis Juli 2022 erkennbare Marktniveau. 

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 6 bis 11 vertiefende

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum

Festpreis wird gebeten.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der

AWR vom 27.09.2022 in Höhe von 18.634.050,16 € netto, bzw. 22.206.452,51 €

brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten

Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 27.09.2022 in Höhe

von 18.634.050,16 € netto, bzw. 22.206.452,51 € brutto unter Berücksichtigung der

unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Höherer Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft.

 

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Anlagen

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