Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 19.08.2021 wurde bereits über die von der Landeshauptstadt Kiel geplante kapazitative Erweiterung des Holtenauer Knotens berichtet (VO/2021/973).

Aufgrund des angedachten weiteren Vorgehens liegt die Vorlage nun nicht mehr in der Zuständigkeit des Umwelt- und Bauausschusses, sondern gemäß § 5 Abs. 1 lit. e) der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der des Regionalentwicklungsausschusses.  

 

Die Landeshauptstadt Kiel plant die kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“, in deren Rahmen auch eine direkte Verbindung von Altenholz-Stift mit Holtenau Ost südlich des Verkehrslandeplatzes Kiel-Holtenau mit direktem Anschluss an die B 503 geplant ist.

Die im zukünftigen Holtenauer Knoten mit der B 503 verknüpfte Kreisstraße K 22 (LHK), die in ihrer westlichen Fortsetzung auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur K 19 (RD) wird, soll über die neue Verbindungsstraße bis nach Holtenau Ost mit Anschluss an die K 5 (LHK) verlängert werden. Die neue Anbindung von Altenholz-Stift an die K 22 (LHK) bzw. die B 503 soll als Gemeindestraße gewidmet werden (Anlage 1).

Die Straßenbaulast für diese neue Gemeindestraße soll dann künftig bei der Gemeinde, die Straßenbaulast der künftigen K 22 bei der Stadt liegen.

 

Eine Prüfung der Kreisverwaltung hat ergeben, dass für die auf dem Gebiet des Kreises befindlichen Abschnitte der künftigen K 22 (LHK) die Voraussetzungen für eine Einstufung als Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 StrWG nicht vorliegen.

Um dennoch eine Realisierung des von der Gemeinde Altenholz und der Stadt Kiel geplanten Vorhabens zu ermöglichen, soll eine Abtretung des Gebiets, auf dem sich der betroffene Teil der Straße befindet, zwischen der Gemeinde Altenholz und der Stadt Kiel erfolgen.

Die in dem Projekt zu ergänzenden Bundes- und Kreisstraßen sollen dadurch vollständig auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel liegen. Die Flächen westlich der Bundesstraße und der Kreisstraße einschließlich der gemeindlichen Straßen verbleiben auf dem Gebiet der Gemeinde Altenholz.

 

Geplant ist eine Abtretung des Gemeindegebiets der Gemeinde Altenholz an die Landeshauptstadt Kiel, wodurch gemäß § 14 Abs. 2 GO zugleich eine entsprechende Änderung des Kreisgebiets bewirkt wird.

Die Gemeinde Altenholz, die Landeshauptstadt Kiel, der Kreis Rendsburg-Eckernförde und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. 

 

Die Gemeinde Altenholz und die Landeshauptstadt Kiel haben einen Gebietsänderungsvertrag unterzeichnet (Anlage 2). In dessen § 1 sind die von der geplanten Gebietsabtretung betroffenen Flurstücke, auf dem die Errichtung der Kreisstraße erfolgen soll, benannt. In der Spalte „Größe/m²“ wird die Größe des jeweiligen Flurstücks insgesamt aufgeführt, in der Spalte „Umgemeindungsgröße/m²“ die jeweils von der Umgemeindung betroffene Quadratmeterzahl des Flurstücks.

Von der geplanten Gebietsabtretung ist insgesamt ein Bereich von 57.050 m² erfasst.

 

Die Gemeinde Altenholz und die Landeshauptstadt Kiel planen darüber hinaus, eine gemeinsame Verwaltungs- und Planungsvereinbarung, die die Durchführung und Verantwortlichkeiten des Vorhabens insgesamt bestimmt, sowie eine Kostenteilungsvereinbarung, in der festgelegt wird, wie die Kosten u.a. für Planung, Grunderwerb und Bau der künftigen Straßen unter den Beteiligten aufgeteilt werden,  zu schließen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel wurde mit der Erarbeitung entsprechender Entwürfe beauftragt.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf Basis der eingereichten Vorplanung mit Schreiben vom 16.03.2020 an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein sein grundsätzliches Einverständnis zur kapazitativen Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ mit der Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost an die B 503 erklärt.

 

Ein Maßnahmenbeginn ist geplant für das Jahr 2028.

 

Für die Gebietsabtretung ist eine Entscheidung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erforderlich.

Da im vorliegenden Fall auch Kreisgrenzen betroffen sind, bedarf es einer Stellungnahme des Kreises für eine Entscheidung des Ministeriums.

 

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist die Gebietsabtretung zwischen Altenholz und Kiel durchaus positiv zu beurteilen.

Durch die neue Anbindung von Altenholz-Stift an die B 503 soll der Ortskern von dem Durchgangsverkehr zu den Schulen entlastet und die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz verbessert werden.

Dem Kreis entstehen dabei keine Kosten.  

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu dem geplanten Gebietsänderungsverfahren zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Gemeinde Altenholz im Rahmen der kapazitativen Erweiterung des Holtenauer Knotens in dem Bereich zwischen der Gemeinde Altenholz und der B503 eine zustimmende Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium abzugeben. 

 

Der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu dem geplanten Gebietsänderungsverfahren zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Gemeinde Altenholz im Rahmen der kapazitativen Erweiterung des Holtenauer Knotens in dem Bereich zwischen der Gemeinde Altenholz und der B503 eine zustimmende Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium abzugeben. 

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

Keine.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...