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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit 1990 fördert die Europäische Union (EU) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen in Europa durch die Förderinitiative Interreg und unterstützt somit die Zusammenarbeit von benachbarten Regionen an Binnengrenzen der EU. In ganz Europa existieren etwa 90 Interreg-Programme.

 

Mit dem 2022 auslaufenden Programm Interreg 5A befindet sich dieser Teil der deutsch-dänischen Zusammenarbeit bereits in seiner fünften Runde. Hinter dem 5A-Programm Interreg Deutschland – Danmark stehen aktuell elf Gebietskörperschaften und Regionen aus Deutschland und Dänemark, zwei auf dänischer und neun auf deutscher Seite, darunter der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Für den Zeitraum 2014 – 2020 standen dem Interreg 5A – Programm Deutschland – Danmark insgesamt 90 Mio. € an Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beteiligt sich an den Kosten für die Programmverwaltung (Verwaltungsbehörde und Sekretariat) sowie die Prüfbehörde während der Laufzeit des Programms (inklusive Nachlaufzeit von 2014 – 2022) jährlich mit einem Betrag in Höhe von etwa 49.000 €. Im Rahmen der Nachlaufzeit werden die letzten noch laufenden Projekte verwaltet sowie die Aktivitäten zur Programmschließung durchgeführt.

 

Um einen weitgehend nahtlosen Übergang zum Nachfolgeprogramm Interreg 6A für den Zeitraum 2021 – 2030 zu gewährleisten, haben sich die elf Programmpartner von Interreg 5A und das Land Schleswig-Holstein auf eine „Gemeinsame Erklärung zur Interreg 6A-Programmierung“ verständigt.

In der Erklärung wurden gemeinsame Leitlinien und Ziele für ein kommendes Interreg 6A-Programm in der deutsch-dänischen Region festgelegt, wobei insbesondere die Erfahrungen aus Interreg 5A berücksichtigt und das weitere Vorgehen (Struktur, Zeitplan, Finanzierung) hin zu einem neuen Interreg 6A-Programm skizziert wurden.

Auf der konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe wurde beschlossen, dass die weitere Planung auf Basis der bestehenden Behördenstruktur durchgeführt werden soll. Somit werden die Standorte der Verwaltungsbehörde (bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel) und des Sekretariates (bei der Region Syddanmark in Kruså) erhalten. Dies soll unter anderem dazu dienen, administrative Erleichterungen und Verbesserungen der Programmsteuerung herbeizuführen.

 

Das gesamte Fördervolumen wird, wie im Vorgängerprogramm Interreg 5A, unverändert 90 Mio. € betragen.

 

Der vom Kreis Rendsburg-Eckernförde für die Beteiligung am 6A-Programm zu leistende Kofinanzierungsanteil beläuft sich auf jährlich 52.000 € (Zeitraum 2022 – 2030 inklusive Nachlaufzeit). Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 wurde beschlossen, diesen Betrag entsprechend auch für die Folgejahre einzustellen. Wie bereits im Interreg 5A-Programm werden im Rahmen der Nachlaufzeit die letzten Projekte endabgewickelt sowie die Programmschließung durchgeführt.

 

Sowohl die Förderschwerpunkte des Interreg 6A-Programms als auch die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Prioritäten wurden am 17.06.2021 durch die Steuerungsgruppe beschlossen.

 

Im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung sollen wie auch beim Vorgängerprogramm Interreg 5A die Einrichtung und die Prozesse für die Durchführung des Programms sowie die Haftung der Programmpartner geregelt werden. 

Die finale Kooperationsvereinbarung liegt noch nicht vor. Nach Auskunft der Interreg-Verwaltungsstelle wird diese derzeit überarbeitet und anschließend mit der EU-Kommission abgestimmt. Nach erfolgter Endabstimmung soll die Vereinbarung zur Unterzeichnung an die Kooperationspartner im 4.Quartal 2022 übersandt werden.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Der jährliche Anteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Interreg 6A-Programm ist bereits Bestandteil des Haushalts – auch für die Folgejahre.

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