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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/461

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verein UTS e.V. den als Anlage beigefügten Antrag vom 31.08.2022 auf Förderung des Integrationsprojektes „Digitale Lernwerkstatt für Geflüchtete im ländlichen Raum“ gestellt.

 

Die Lernwerkstatt beinhaltet neben einer Hardware-Bereitstellung auf Leihbasis auch digitale Bildungsangebote, Vermittlung von Lerngruppen und Beratung durch Bildungscoachs. Es soll die Wartezeit auf Integrationskurse bzw. andere Bildungsangebote, die derzeit aufgrund der Zugangszahlen von Geflüchteten zunehmen, schließen und ist somit ein „Übergangsangebot“.

 

Ziel dieses Projektes ist es, den Geflüchteten ein niedrigschwelliges Angebot zum selbständigen Erwerb von Qualifikationen, Kompetenzen und Sprache zu ermöglichen. Primäres Ziel ist die Grundlagenvermittlung in Office-Anwendungen, aber auch das frühzeitige Organisieren von Behördenterminen (teils onlinebasiert).

Das Projekt soll sich nach der Anlaufphase speziell um den ländlichen Raum bemühen - also dort, wo es nur begrenzte bis keine Angebote gibt, Lücken schließen und Bedarfe aufnehmen und auch bedienen.

 

Eine detaillierte Beschreibung des Projektinhalts ist dem Antrag in der Anlage zu entnehmen.

 

Der Antrag erfüllt die Kriterien der Leitlinien über die Vergabe von Integrationsmitteln.

 

Die Verwaltung spricht sich für eine Förderung aus.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Verein UTS e.V. zur Förderung des Integrationsprojekts „Digitale Lernwerkstatt für Geflüchtete im ländlichen Raum“ vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € aus den Integrationsmitteln des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung zu stellen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Verein UTS e.V. zur Förderung des Integrationsprojekts „Digitale Lernwerkstatt für Geflüchtete im ländlichen Raum“ vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € aus den Integrationsmitteln des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung zu stellen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

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Anlagen

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