Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/458
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des neuen KJSG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Heike Krause
- Ansprechpartner/in:
- Thomas Voerste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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21.09.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Im Jahr 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. In der Sitzung des Hauptaus-schusses im September 2021 wurde über die prognostizierten Mehraufwendungen des Fachbereichs Jugend und Familie im Zuge der Umsetzung der Gesetzesreform berichtet. Mit dieser Vorlage sollen der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss über den Stand der Entwicklungen zum 01.08.22 unterrichtet wer-den
Mehraufwand für Hilfen
Für 2022 waren Mehraufwendungen im Zuge der Umsetzung des KJSG prognostiziert worden, weil
- für die Hilfen für junge Volljährige ein erweiterter Anspruch auf Nachbetreuung und durchgängige Unterstützungsleistungen bis zum 21. Lebensjahr eingeführt wurde,
- für Angebote im Mutter/Vater-Kind-Bereich gem. §19 SGB VIII Betreuungs- leistungen für beide Elternteile wie auch bei der Erweiterung von Betreuungskapazitäten eingeführt wurden,
- präventive Angebote gem. §16 SGB VIII als niedrigschwellige Beratungsangebote im Sozialraum ausgeweitet wurden.
Die folgende Tabelle stellt den Umsetzungsstand mit zusätzlichem Blick auf die Entwicklung des Mehraufwandes zum 01.08.22 dar.
Aufgabe | Norm | Prognostizierter Mehraufwand | Bearbeitungsstand |
Präventive Aufgaben | §§16, 20, 28, 8a SGB VIII | 166.000€ | Im Jahr 2022 sind bereits 70.000€ für konkrete Projekte gebunden, insbesondere zur Umsetzung des § 20 SGB VIII
Es laufen konzeptionelle Vorbereitungen für weitere Projekte nach § 16 SGB VIII:
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Stationäre Hilfen | §§19, 90ff. SGB VIII | 130.000€ | Da neben konzeptionellen auch strukturelle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, wird die prognostizierte Aufwandssteigerung in 2022 noch nicht voll zu Buche schlagen. |
Hilfen f. junge Volljährige |
| 555.300€ | Der prognostizierte Mehraufwand wird in 2022 voraussichtlich noch nicht voll zu Buche schlagen. Ein erwarteter deutlicher Fallzahlenanstieg bei stationären Hilfen für junge Volljährige in 2022 im Vergleich zu 2021 ist allerdings schon festzustellen (+7 Fälle bzw. 30% im Jahresdurchschnitt) |
Gesamt: |
| 851.300€ |
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Der prognostizierte Mehraufwand wird in 2022 noch nicht in vollem Umfang eintreten. Dennoch ist eine klare Entwicklung hin zu deutlichen Mehraufwendungen sichtbar.
Personalmehraufwand
Neben Mehraufwendungen für Hilfeleistungen wurde auch ein Personalmehrbedarf zur Umsetzung der erweiterten Leistungspflichten erwartet. Daher wurden in den Personalplan für 2022 drei zusätzliche Stellen für den Jugend- und Sozialdienst aufgenommen. Eine weitere Stelle wurde unter einem Bewilligungsvorbehalt des Hauptausschusses mit in den Personalplan aufgenommen.
Aufgabe | Auswirkungen/Sachstand |
Kinderschutz | Im Kinderschutz steigt der Beratungsaufwand im Einzelfall durch die verstärkte Einbindung von Berufsgeheimnisträgern und Meldepersonen bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen. |
Erweiterter Anspruch auf Erstberatung nach §10a SGB VIII | Mit dem ausgeweiteten Beratungsanspruch wird eine umfassende Erstberatung für die Leistungsberechtigten in den Leistungsangeboten des Jugendamtes sichergestellt. |
Steigerung des Aufwandes für Hilfeplanung, insbesondere im Bereich der Hilfen für junge Volljährige | Deutlicher Fallzahlenanstieg in 2022 bereits zu beobachten (+30%), noch jedoch nicht in dem zu erwartenden Umfang (s.o.) |
Steigerung des Aufwandes für Beratung an den Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern, insbesondere in der Beratung der Hilfen für j. Volljährige | Mehraufwand bereits in Einzelfällen festzustellen. Fallzahlen werden bei weiterer Etablierung der neuen Verfahren weiter steigen |
Zusammenfassung
Die Umsetzung der neuen Normen benötigt Zeit, sowohl in der Verwaltung als auch bei den Leistungserbringern. Die ab 2022 prognostizierten Mehraufwendungen sowie der personelle Mehrbedarf von drei Stellen sind, wenn auch noch nicht vollumfänglich, eingetreten. Spätestens ab 2023 wird dies aber der Fall sein.
Die weitere, mit Sperrvermerk in den Personalplan eingestellte Stelle wird für 2023 nicht erneut angemeldet. Sollte sich im Verlauf des Jahres 2023 abzeichnen, dass diese weitere Stelle doch zur Umsetzung des KJSG benötigt wird, wird dies die Verwaltung zum Haushalt 2024 nachvollziehbar begründen. Ab 2024 tritt dann auch § 10b SGB VIII in Kraft und der "Verfahrenslotse" wird eingeführt. Mit der Einführung wird der Personalbedarf im JSD wieder wachsen. Gegenwärtig wird auf Bundes- und Landesebene daran gearbeitet, belastbare Grundlagen für die Ermittlung von Personalbedarfen zur Deckung dieser zusätzlichen Aufgabe zu schaffen.
Das Land Schleswig-Holstein hat dem Kreis Rendsburg-Eckernförde für die Deckung von Mehraufwendungen im Zuge der Umsetzung des KJSG ohne Anerkennung von Konnexität Erstattungsleistungen in Höhe von rund 400.000€ für das Jahr 2021 sowie je rund 680.000€ für die Jahre 2022-2024 zugesagt. In 2024 soll dann zwischen Kommunen und Land ausgewertet werden, wie hoch die tatsächlichen Mehraufwendungen für die Umsetzung des KJSG sind.