Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/453
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompetenzteams Inklusion der Kommunen zur Umsetzung von Unterstützungsleistungen für eine inklusive Ausrichtung der frühkindlichen Bildung und Betreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Heike Krause
- Ansprechpartner/in:
- Thomas Voerste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.09.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren (MSGJFS) stellt mit Richtlinie vom August diesen Jahres erhebliche Fördersummen zum Aufbau und Betrieb von "Kompetenzteams Inklusion" zur Verfügung.
Ziel der Maßnahme:
Förderziel ist die gleichberechtigte Teilhabe sowie die Sicherstellung gerechter Startchancen für alle Kinder durch die inklusive Ausrichtung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
Durch den landesweiten Einsatz der "Kompetenzteams Inklusion" werden die Einrichtungen gezielt in dem Prozess unterstützt und begleitet, Kinder bedarfsgerecht und individuell zu fördern und damit eine wohnortnahe Teilhabe zu ermöglichen.
Aufgaben der Kompetenzteams
Die Kompetenzteams Inklusion haben die Aufgabe Einrichtungen sowohl fachlich-inhaltlich zu beraten und als auch praktisch zu begleiten. Zu den Schwerpunktbereichen gehören:
- Fortbildung und Qualifizierung von Leitungs- und Fachpersonal
- Unterstützung und Beratung bei Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedarfen
- Unterstützung bei der Gestaltung von Netzwerken und Kooperationen
- Beratende Angebote zu Krankheitsbildern und pflegerischen Tätigkeiten
- Beratende Tätigkeit zu äußeren Rahmenbedingungen, z.B. Barrierefreiheit, Raumgestaltung, etc.
Der örtliche Träger der Jugendhilfe entscheidet, ob er das Kompetenzteam in eigener Trägerschaft schaffen möchte oder die Aufgabe an einen freien Träger vergeben will.
Verteilung der Mittel:
Das Land fördert Personal- und Sachausgaben definierter Professionen in Höhe von insgesamt knapp 10 Millionen Euro pro Jahr, die auf die Kreise, kreisfreien Städte und die Stadt Norderstedt verteilt werden. Der Berechnung pro Vollzeitäquivalent liegt eine Mittelwert Einstufung TVöD SuE9 Stufe 5 (Heilpädagogik) zugrunde. Es wird eine Mindestteamgröße von 5 Vollzeitäquivalenten als notwendig erachtet. Die übrigen Mittel verteilen sich nach der Anzahl der betreuten Kinder.
Danach würde dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Förderperiode 2022- 2025 jährlich eine Höchstfördersumme von ca. 884.000 zustehen.
Weiteres Vorgehen:
Verwaltungsintern hat sich eine Arbeitgruppe aus den beiden Fachdiensten 3.1 Schule, Jugend und Sport sowie 3.2 Pädagogische Dienste gebildet.
Aus den fachübergreifenden Überlegungen heraus wird vorgeschlagen, die Umsetzung der Richtlinie in eigener Trägerschaft des Kreises umzusetzen.
Begründung:
Der Kreis übernimmt damit die federführende Gestaltung von Inklusion und kann auf vorhandene Ressourcen (Netzwerke, Kompetenzen) aufbauen. Außerdem wird damit eine klare Zuständigkeit und somit auch kürzere Abstimmungs- und Kommunikationswege erreicht. Der Kreis als neutraler Ansprechpartner eines solchen Angebotes schließt außerdem Hemmnisse zur Nutzung des Angebots aus.
Die strukturelle Anbindung erfolgt dabei an den FD 3.2 unter enger Schnittstellen-arbeit mit dem FD 3.1 - insbesondere zu den Kräften der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegepersonen.
Thomas Voerste