Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/434
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalmehrbedarfe in Folge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 01.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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21.09.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Beratung
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03.11.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 18.05.2022 sowie des Hauptausschusses vom 14.07.2022 wurde bereits über die anstehenden Veränderungen im Zuge des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 01.01.2023 berichtet (VO/2022/345). Es wurde mitgeteilt, dass mit dem Aufgabenzuwachs ein erheblicher Mehraufwand für die Amtsvormundschaft einhergehen wird, da
- Jugendämter verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um für jedes Mündel den am besten geeigneten, möglichst ehrenamtlichen Vormund zu finden.
- ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften zukünftig noch mehr gestärkt und gefördert werden sollen.
- zusätzliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Auskunfts- und Beteiligungspflichten in Bezug auf das Mündel und dessen leiblichen Eltern entstehen.
- durch neue Formen der Sorgerechtsaufteilung (z.B. zwischen Pflegeeltern und einem zusätzlichen (Amts-) Pfleger) ein erhöhter Aufwand durch neue Kooperationsanforderungen entsteht.
Die Bemessung des zusätzlichen Personalbedarfs wurde auf Grundlage der bundesweit akzeptierten Empfehlung der Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften und -pflegschaften Baden-Württemberg durchgeführt.
Für die einzelnen Aufgabenfelder ergibt sich daraus folgender zusätzlicher Aufwand:
| Aufgabe | Fallzahl-prognose 2022 | Monatlicher Mehraufwand in Stunden/Fall | Gesamt/ Jahr |
1 | Fallspezifische Stellenanteile bei der zu schaffenden Koordinierungsstelle des Kreises zur Förderung Ehrenamtlicher Einzelvormundschaft | 19 | 3,12 | 711,36 |
2 | Fallspezifische Tätigkeiten im Kontext der vorläufigen Vormundschaft (Mitwirkungs-, Mitteilungs- und Partizipationspflichten des Jugendamtes) | 41 | 0,3 | 147,6 |
3 | Tätigkeiten der Amtsvormundschaft im Kontext der neu eingeführten vorläufigen Vormundschaft | 18 | 2,6 | 561,6 |
4 | zusätzliche Tätigkeiten der fallführenden Amtsvormundschaft im Kontext des neu eingeführten zusätzlichen Pflegers | 25 | 0,4 | 120 |
5 | zusätzliche Tätigkeiten der fallführenden Amtsvormundschaft im Zuge der Auskunfts- und Beteiligungspflichten Mündel | 237 | 0,96 | 2.730,24 |
| zusätzliche Tätigkeit der fallführenden Amtsvormundschaft im Zuge der Auskunfts- und Beteiligungspflichten Eltern | 237 | 0,21 | 597,24 |
6 | Summe zusätzlicher Arbeitsanfall |
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| 4.868,04 |
Diese 4.868,04 Jahresarbeitsstunden entsprechen gerundet 3,1 VzÄ.
Vergleich mit anderen Kreisen:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die gegenwärtigen Fallzahlenschlüssel in vergleichbaren Kreisen sowie die dortigen Planungen für 2023.
| OH | SE | PI | OD | RD | Durchschnitt |
Fälle/Fachkraft | 34 | 40 | 35 | 40 | 50,5 | 39,9 |
Plan Mehrbedarf | 1 (2)* | 1,5 | ** | 1,5 | 3,1 |
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*eine Stelle sofort, eine unter Vorbehalt Zustimmung Hauptausschuss
* *auf Grund des politisch festgelegten, niedrigen Fallzahlschlüssels von 1:35 sollen zunächst die Auswirkungen der Reform beobachtet und dann zu einem späteren Zeitpunkt mit Personal nachgesteuert werden
Bei der Personalausstattung orientiert sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde, anders als die Vergleichskreise, an der gesetzlich vorgeschriebenen Fallzahlobergrenze von 1:50.
Konnexität
Die Frage der Konnexität wird gegenwärtig zwischen Landkreistag und Land diskutiert. Der SHLKT geht davon aus, dass eine Konnexität für Teile der Reform unstreitig sein dürfte.
Zusammenfassung
Die Berechnung des Stellenmehrbedarfes beruht auf einem belastbar prognostizierten Mehraufwand im Zuge der Umsetzung der Gesetzesreform. Daher wird die Verwaltung 3,0 zusätzliche Stellen für die Amtsvormundschaft in den Personalplan ab 2023 mit aufnehmen. Damit soll auch gewährleistet werden, dass die Fachgruppe den gesetzlich vorgeschriebenen Fallzahlschlüssel von 1:50 nachhaltig einhalten kann.