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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/438

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verein für Ev. Beratungsarbeit im Kirchenkreis Eckernförde e. V. ist bereits gemäß Vertrag vom 20.09.1999 Träger des Streetwork-Projektes. Die Finanzierung erfolgte anteilig durch die Stadt Eckernförde, den Kreis Rendsburg-Eckernförde, den Kirchenkreis Eckernförde (später Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde), die Umlandgemeinden sowie das Heilpädagogium an der Ostsee, den Verein Rotary-Hilfe Eckernförde e. V. und die Fördergesellschaft des Lions-Clubs Eckernförde e. V. mit einem damaligen Gesamtvolumen von 109.000 DM.

 

In der Versammlung der Straßensozialarbeit in Eckernförde und Umgebung unter Beteiligung alle Projektteilnehmer am 03.05.2022 stellte Herr Fabel als Vorsitzender des Gremiums dar, das in Folge der ursprünglichen Festbetragsfinanzierung im Laufe der Jahre, insbesondere aufgrund von Personalkostensteigerungen, ein strukturelles Defizit entstand sei, dessen dauerhafte Vermeidung Ziel einer neuen Vereinbarung ist. Die in den Jahren 2019 und 2020 entstandenen Defizite wurden durch Eigenmittel des Vereins aus anderen Tätigkeiten, insbesondere aber durch einmalige Sondermittel des Kirchenkreises gedeckt. Das strukturelle Defizit von 4.000 € im Jahr 2021 hat die Stadt Eckernförde beglichen.

 

Um das erwartete strukturelle Defizit des Jahres 2022 auszugleichen, ist eine Erhöhung der Finanzierungsanteile der Projektfinanzierer um 8 % erforderlich.

 

Ferner hat der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde erklärt, dass er spätestens zum 01.03.2023 als Mitfinanzierer und Vertragspartei ausscheidet. Die Stadt Eckernförde übernimmt den bisherigen Finanzierungsanteil des Kirchenkreises und gleicht die Finanzierungslücke von 11.016 € (10.200 € zzgl. 8 %) ab dem 01.01.2022 aus. Deshalb schließen die verbleibenden Finanzträger und der Verein für die Fortsetzung des Streetwork-Projektes eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckpunkten ab.

 

- Das Streetwork-Projekt ist eine gemeinsame Aufgabe der o. a. Projektträger, welches seit 1999 besteht. Mit der Durchführung wurde der Verein für Ev. Beratungsarbeit im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde e. V. betraut (Durchführungsträgerschaft).

- Die Vertragspartner vereinbaren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Ver-ein verpflichtet sich, die Finanzträger regelmäßig im Rahmen eines Trägertreffens zu informieren sowie vor Entscheidungen, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehen (Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung), deren Einvernehmen herbeizuführen. Die Finanzträger werden vom Verein mindestens jährlich zu einem Trägertreffen eingeladen.

- Der Verein beschäftigt mit der Durchführung des Streetwork-Projektes grundsätzlich eine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter.

- Der Kostenrahmen für das Streetwork-Projekt wird auf 66.050 € im Jahr 2022 festgelegt. Ab dem Jahr 2023 erhöhen sich die Beträge pauschal um jährlich 2 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Die Finanzträger haben in der Versammlung zum Ausdruck gebracht, dass alle sich an dem Streetwork-Projekt im Jahr 2022 vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien beteiligen möchten und den angepassten Betrag zur Gesamtfinanzierung einbringen werden.

Die Hauptlast tragen die Stadt Eckernförde mit rd. 34.000 Euro sowie der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit rd. 18.400 Euro.

 

- Am Jahresende gegebenenfalls verbleibende Haushaltsmittel des Streetwork-Projektes werden grundsätzlich in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Im Falle der endgültigen Beendigung des Projektes werden die verbleibenden Haushaltsmittel entsprechend der vorstehenden Beteiligungsanteile an die Finanzträger erstattet.

- Diese neue Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt für die Dauer des Projektes, zunächst jedoch bis zum 31.12.2025. Sie verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, wenn nicht eine der vertragsschließenden Parteien mindestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass keine Fortsetzung gewünscht wird.

 

Dies hat für den Kreis folgende Auswirkungen:

In 2021 wurden 16.973 € gezahlt + 8% Aufschlag für 2022 als Ausgleich des strukturellen Defizits = 18.331 €.

Im Haushalt 2022 wurden Mittel in Höhe von 17.300 € veranschlagt, so dass ein Defizit von 1.031 € noch haushaltsmäßig ausgeglichen werden müsste.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt der Fortsetzung der Projektarbeit unter den geänderten Rahmenbedingungen ab 2022 zu. Die Mehrkosten in Höhe von 1.031 € gegenüber den veranschlagten Haushaltsmitteln für 2022 aufgrund des bestehenden strukturellen Defizits werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget für die Jugendarbeit des Kreises gedeckt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende angepasste Vereinbarung für die Verlängerung bis 2025 mit allen Projektfinanzierern abzustimmen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

./.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

1.031 €
 

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