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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/433

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gewährt KTPP bisher 30 zusätzliche Ausfalltage im Jahr (Beschluss VO/2020/589 vom 23.11.2020). Der Tagesmütterverein Rendsburg-Eckernförde e.V. stellt einen Antrag auf Gewährung von künftig 50 Ausfalltagen, rückwirkend zum 01.01.2022. Auf die Ausführungen im Antrag wird insoweit verwiesen, verwaltungsseitig wird dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Die Förderung der Kindertagespflege ist in § 23 des Achten Buches Sozialgesetz-buch (SGB VIII) geregelt. Selbstständige KTPP haben demnach im Grundsatz keinen direkten Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung aufgrund von urlaubs- oder krankheitsbedingtem Ausfall. Solche Ausgleiche sind in Schleswig-Holstein allerdings bei der Kalkulation der Höhe des Anerkennungsbetrages zu berücksichtigen (vgl. § 45 Abs.1 S. 2 Kindertagesförderungsgesetz-KiTaG). Bei der Kostenermittlung des SQKM hat das Land Schleswig-Holstein die Höhe des Anerkennungsbetrages in § 46 KiTaG mit einem Mindestvergütungssatz festgelegt.

 

KTPP haben keinen rechtlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub. Dafür wurde die Vergütung entsprechend höher kalkuliert. Insgesamt wurden folgende Abwesenheits-/Ausfallzeiten berücksichtigt und sind somit in den Mindesthöhen für den Anerkennungsbetrag enthalten:

30 Tage für Urlaub, 15 Tage für Krankheit der KTPP und 5 Tage für Fortbildung. Insgesamt kommt man auf eine Summe von unterwöchigen (montags bis freitags) 50 Ausfalltagen einer Tagespflegeperson pro Jahr (vgl. Gesetzesbegründung LT-Drucksache 19/1699 S. 155)

 

Darüber hinaus darf der örtliche Träger jedoch weitere, über die nach dem KiTaG vorgeschriebenen Mindestleistungen hinaus gehende Leistungen gewähren (§ 44 Abs. 6 S. 1 KitaG). Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt diese Möglichkeit zur Förderung der Kindertagespflege durch die kostenlose Förderung der Ausbildung, die Zahlung einer Ausstattungspauschale für langjährig tätige KTPP sowie die Gewährung der Weiterzahlung des Ausgleichsbetrages für 30 Ausfalltage. Diese 30 Ausfalltage gehen über die bereits in dem Mindestvergütungssatz berücksichtigten Ausfalltage hinaus.

 

Im Kreis sind gegenwärtig 179 KTTP tätig. In 2021 hatten KTTP gemäß einer Abfrage des Kreises im Schnitt rund 31,74 Ausfalltage.

Sollte der Antrag des Tagesmüttervereins positiv beschieden werden, ergäben sich je nach tatsächlichem Anfall von Ausfalltagen finanzielle Mehrbelastungen für den Kreis. Da nicht vorauszusehen ist, wie stark die Möglichkeit in Anspruch genommen werden würde, sind diese in der folgenden Tabelle als fünf unterschiedliche Szenari-en aufgeführt.

 

Szenario

Kostenbeträge, die vom Kreis nicht abgerechnet werden können

100% der KTPP nehmen 20 zusätzliche Ausfalltage in Anspruch

720.000 Euro

75% der KTPP nehmen 20 zusätzliche Ausfalltage in Anspruch

540.000 Euro

50% der KTPP nehmen 20 zusätzliche Ausfalltage in Anspruch

360.000 Euro

25% der KTPP nehmen 20 zusätzliche Ausfalltage in Anspruch

180.000 Euro

10% der KTPP nehmen 20 zusätzliche Ausfalltage in Anspruch

  72.000 Euro

 

Vergleich zusätzlich gewährter Ausfalltage der örtlichen Träger (Stand 14.7.22):

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die jeweils gewährte Anzahl an Ausfalltagen aller Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

 

Örtlicher Träger

Zusätzlich gewährte Ausfalltage im Jahr

Stadt Flensburg

50 Ausfalltage

Kreis Steinburg

50 Ausfalltage

Kreis Nordfriesland

31 Ausfalltage (ab 01.07.2022)

Kreis Rendsburg-Eckernförde

30 Ausfalltage

Kreis Schleswig-Flensburg

30 Ausfalltage

Kreis Storman

30 Ausfalltage

Kreis Plön

30 Ausfalltage

Kreis Pinneberg

20 Ausfalltage

Stadt Neumünster

3 Ausfalltage (für Fortbildung)

Stadt Kiel

0 Ausfalltage

Stadt Lübeck

0 Ausfalltage

Kreis Dithmarschen

0 Ausfalltage

Kreis Herzogtum-Lauenburg

0 Ausfalltage

Kreis Ostholstein

0 Ausfalltage

Kreis Segeberg

0 Ausfalltage

 

Der Tabelle sind große Unterschiede in der Praxis zu entnehmen. Während 40% der örtlichen Träger gar keine zusätzlichen Ausfallzeiten gewähren, vergüten nur der Kreis Steinburg und die Stadt Flensburg volle 50 zusätzliche Ausfalltage aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildung. Ein Drittel der örtlichen Träger in Schleswig-Holstein gewähren 30 zusätzliche Ausfalltage im Jahr. So auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Die Kindertagespflegestellen leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung. Gerade in den vergangenen Jahren der Coronapandemie waren sie, wie das Betreuungssystem insgesamt, besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat seine Wertschätzung für die Arbeit der KTPP, im Vergleich zu anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe, stets mit überdurchschnittlich hohen Förderleistungen ausgedrückt.

 

Die Coronapandemiehrte auch für die KTPP im Kreis zu besonderen Herausforderungen, worauf sie auch zu Recht in ihrem Anschreiben hinweisen. Für sie bestand zwar in den vergangenen Monaten die Möglichkeit eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu beantragen, jedoch war deren Gewährung abhängig von den jeweils geltenden Quarantäneregelungen. Bestand keine vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnete Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot (Beispiel: das Kind der KTPP war erkrankt) bestand für die KTPP kein Anspruch auf eine Entschädigung.

 

Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Pandemie schlägt die Verwaltung daher vor, auf eine Rückforderung der Anerkennungsleistung für über die 30 zusätzlichen Ausfalltage hinaus angefallenen Tage für die Jahre 2021 und 2022 ausnahmsweise zu verzichten. Die grundsätzliche Regelung sollte jedoch unverändert bleiben. Sollte der Ausschuss der Empfehlung folgen wollen, wäre ein Beschluss mit einer entsprechenden Empfehlung an den Hauptausschuss zu treffen. Der Kreis würde dann auf etwa 130.000 €ckerstattung in den beiden Jahren bereits gezahlter Anerkennungsbeträge verzichten.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das zuständige Landesministerium gegenwärtig eine Erhöhung der in § 47 KiTaG geregelten Mindesthöhen für Sachaufwandspauschalen prüft. Es wird mit entsprechenden landespolitischen Entscheidungen gerechnet.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Tagesmütterverein Rendsburg-Eckernförde e.V. hat mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 07.05.2022 folgenden Beschlussvorschlag an den Jugendhilfeausschuss gerichtet:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, dass den Kindertagespflegepersonen (KTPP) im Kreis Rendsburg-Eckernförde 50 Ausfalltage im Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

Die Durchzahlung der Vergütung für volle 50 Ausfalltage der KTPP im Kreis Rendsburg-Eckernförde, rückwirkend vom 01. Januar 2022, wird gewährleistet.“
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: nein


 

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt


 

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Anlagen

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