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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/400

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan 2022 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZR) ist am 19.11.2021 im Rahmen der Verwaltungsratssitzung einstimmig beschlossen worden und dem Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.

Eine Beschlussfassung der Träger der KOSOZ R zum Wirtschaftsplan ist durch die Satzungsänderung nicht mehr erforderlich. Die Regelungen der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) sehen in § 16 Abs. 2 vor, dass der Wirtschaftsplan dem Kreistag vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis gegeben werden muss.

Am 20.05.2022 wurde in der 12. Verwaltungsratssitzung ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied bestellt. Die Besetzung der Stelle des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes erfordert eine Änderung des Wirtschaftsplans einschließlich des Stellenplans (Anlage Finanzbericht).

Die Personalkostenpositionen wurden im Wirtschaftsplan entsprechend angepasst. Hier wird auf den in der Anlage beigefügten aktualisierten Wirtschaftsplan verwiesen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anlage

 

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Anlagen

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