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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/431

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Ausgangslage

Zum 09.11.2021 wurde die Bußgeldkatalogverordnung umfassend geändert.  Wesentliche Änderungen waren die Höhe der Buß- und Verwarngelder, die für alle Vergehen deutlich erhöht wurden.

 

Dabei spielt die Höhe des Bußgeldes eine wesentliche Bedeutung bei der Abgrenzung zwischen einem Verwarngeldverfahren und einem Bußgeldverfahren. So ist ab einer Geldbuße von 60 Euro ein Bußgeldverfahren durchzuführen, darunter handelt es sich um ein Verwarngeldverfahren.

Folglich führt die Erhöhung zu einem erheblichen Anstieg an den durchzuführenden Bußgeldverfahren.

Da alle von der Polizei festgestellten Verstöße, die in den Bereich eines Bußgeldverfahrens fallen, von der hiesigen Bußgeldbehörde bearbeitet werden müssen, führt die Erhöhung der Geldbußen zu einer besonderen Arbeitszunahme in der Bußgeldbehörde, während gleichzeitig die Fälle zur Bearbeitung in Zuständigkeit der Polizei zurückgehen.

 

Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Mehrarbeit der mitarbeitenden Personen der Bußgeldbehörde deutlich zugenommen hat. Dies zeigen die aufgeführten Zahlen:

 

  1. Die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide

Erlassene Bußgeldbescheide (ohne Verwarngelder)

Jahr

Summe

Durchschnitt

Veränderung in % zum Vorjahr

Veränderung in % seit 2019

Veränderung in % seit 2020

2019

31716

2643

21,5

 

 

2020

31533

2628

-0,6

-0,6

 

2021

31533

2452

-6,7

-7,2

-6,7

2022

18289*

4572

86,5

73,0

74,0

* Jan- April

Im Betrachtungszeitraum außerhalb von Corona (Veränderungen seit 2019) ist die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide durchschnittlich im Vergleich der Jahre 2019 und 2022 um rd. 73% gestiegen. Betrachtet man nur den Vorjahreszeitraum handelt es sich um eine Steigerung von 86%.

Durch die Änderung der Bußgeldkatalogverordnung fallen aber auch die eingenommenen Erträge mit Bußgeldern deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Die Erträge stiegen von durchschnittlich 263.305,92 €/Monat im Jahre 2021 auf durchschnittlich 533.892,00 €/Monat in diesem Jahr.

 

  1. Anzahl Verfolgungsverjährung (verfristete Vorgänge)

 

 

 

Jahr

Summe

Durchschnitt

Veränderung in % zum Vorjahr

2021

16906

1408

 

2022

8388*

2097

49

*Jan - April

 

 

 

Die Anzahl der Verfolgungsverjährungen wird erst seit 01.01.2021 erfasst. Zum letzten Jahr ist eine durchschnittliche Steigerung um rd. 49 % zu verzeichnen. Dies liegt darin begründet, dass bei Bußgeldverfahren eine Verfolgungsverjährung mit drei Monaten eintritt und aufgrund der deutlichen Fallzahlzunahme deutlich mehr Anträge nicht fristgerecht bearbeitet werden konnten.

 

Personalbedarfsberechnung:

 

Aufgrund der oben dargelegten Steigerungen an zu bearbeitenden Fällen, zeigt sich ein Mehrbedarf an Personal in der Bußgeldbehörde. Dieser stellt sich wie folgt dar:

Jahr

VZÄ Personal rd.

2019

7,8

2020

7,8

2021

7,8

2022

7,8

2023

9,8

 

Durchschnittlich wurden im Jahre 2019 insgesamt 4.840 Fälle (Buß- und Verwarngelder) monatlich in die Bearbeitungssoftware verarbeitet. Seit diesem Jahr sind es monatlich 8.913. Bearbeitet wurden diese Fälle von 7,8 VZÄ. Pro ganze Stelle ergibt sich daher für 2019 ein Wert von 620 Fällen und seit diesem Jahr 1.142 Fälle monatlich.

 

Es erscheint daher realistisch pro ganze Stelle einen Wert von ca. 900 Fällen monatlich anzunehmen. Dieser Wert wäre bei einer Aufstockung um zwei ganze Stellen erreicht (8.913 Fälle durchschnittlich / 9,8 Stellen = 909 Fälle je VZÄ).

 

Um der zunehmenden Mehrarbeit zu begegnen, sollen daher in der Bußgeldbehörde zwei zusätzliche Planstellen zur Sachbearbeitung geschaffen werden.

 

Steigerung der Verkehrssicherheit

 

Durch die Mehrarbeit ist wie oben dargestellt auch die durchschnittliche, monatliche Verjährung gestiegen. Demnach verjähren zurzeit durchschnittlich 689 (1.408 zu 2.097) zusätzliche Fälle je Monat.

 

Dabei hat die Geschwindigkeitsmessung gerade den Sinn, durch den erzieherischen Effekt die Verkehrssicherheit zu erhöhen, welches Studien zufolge auch nachgewiesen der Fall ist. Insofern ist es das erklärte Ziel, möglichst jeden festgestellten Verstoß zu ahnden.

 

Folglich sollen zumindest die nun erhöhten Verjährungen wieder abgebaut und die Verstöße geahndet werden.

 

Außerdem würde hierdurch für den Kreis, auf das Jahr hochgerechnet, ein Ertragsverlust in Höhe von 463.000 € verhindert werden.

 

Ergebnis / weiteres Vorgehen

Die zwei zusätzlichen Stellen in der Bußgeldbehörde sollen zunächst befristet auf 3 Jahre geschaffen werden und die Situation 1,5 Jahre nach erstmaliger Besetzung neu bewertet werden. Daher sollen die Stellen im Rahmen der Haushaltsberatungen mit einem KW-Vermerk 2026 in den Stellenplan einfließen.

 

Bis zum 30.06.2024 wird im Hauptausschuss über die Neubewertung der dann bestehenden Situation berichtet.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Personalmehraufwendungen: 126.000 €hrlich ab 2023 bis einschließlich 2025.

Mehrerträge: 463.000 €hrlich ab 2023 bis einschließlich 2025.

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