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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/286-001-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.08.2022 drei Fragen zur Thematik Sperrwirkung und Weisungsrecht aufgeworfen und um deren Beantwortung durch die Fachaufsicht gebeten. Die Rücksprache der Verwaltung mit der Fachaufsicht hat folgende Antworten ergeben:

 

 

a)     Welche Pflichten in Bezug auf ein Weisungsrecht resultieren aus der durch die Zulassungsentscheidung entstandene Sperrwirkung?

 

Aus der Sperrwirkung des § 16f Abs. 5 S. 2 KrO resultiert keine aktive Handlungspflicht der Organe bzw. Ausschüsse des Kreises, welche in einer konkreten Einwirkungspflicht auf die Vertreter in den Gesellschaftsorganen münden würde. Die Sperrwirkung führt nicht zu aktiven Handlungspflichten, sondern lediglich zu Unterlassungs- bzw. Stillhaltepflichten.

 

b)     Im Hauptausschuss wurde die Ergänzungsfrage aufgeworfen, ob sich die Sperrwirkung anders auswirkt, wenn der Klinikträger in einer anderen Rechtsform betrieben wird?

 

Die Beantwortung dieser Frage durch die Fachaufsicht steht noch aus, wir werden diese nach Erhalt der Antwort umgehend nachreichen.

 

c)     Im Hauptausschuss wurde die weitere Ergänzungsfrage aufgeworfen, wie weit das Weisungsrecht gehen könne, wenn gleichzeitig ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid des Gesundheitsministeriums vorläge?

 

Für den Fall der Erteilung einer Weisung müssten die Sperrwirkung auf der einen Seite und der Feststellungsbescheid des Gesundheitsministeriums auf der anderen Seite in einen Ausgleich gebracht werden. Der Hauptausschuss kann die Gesellschafterversammlung zwar anweisen, keine Maßnahmen zu treffen, die die Umsetzung des Szenarios 1 dauerhaft unmöglich machen würden (z.B. Abriss von Gebäuden), müsste aber im Rahmen der Formulierung seiner Weisung zugleich berücksichtigen, dass die Geschäftsführung verpflichtet ist, den geltenden Feststellungsbescheid umzusetzen und müsste die Weisung daher so formulieren, dass dem Geschäftsführer Raum bleibt, die sich aus dem Feststellungsbescheid für den Krankenhausbetrieb ergebende Verpflichtungen weiterhin umzusetzen.

 

In der Anlage finden Sie den Mailverkehr mit dem Ministerium im originalen Wortlaut.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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