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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/429

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 beschlossen, die Sportstättensanierung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2022 mit einem Verfügungsrahmen in Höhe von insgesamt 500.000 € weiterzuhren.

 

Gleichzeitig wurde die entsprechende Richtlinie beschlossen, die mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft trat.

 

Nach dieser Richtlinie konnten die Fördermittel an als freie Träger der Jugendhilfe anerkannte Sportvereine, die im Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde organisiert sind oder Kommunen bzw. Gemeinde- oder Schulverbände, sofern diese Träger der kommunalen Sportstätte sind, vergeben werden. Die Gesamtfördermittel wurden auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit je 250.000 € aufgeteilt.

 

Es wurden Sanierungs-, Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen gefördert. Eine Förderung erfolgte bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €. Die Förderung des Kreises beträgt maximal 30% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten.

 

Insgesamt konnte bereits jetzt das gesamte Fördervolumen in Maßnahmen gebunden werden. Aufgrund von Aufhebungs- oder Änderungsbescheiden konnten frei gewordene Mittel von rd. 13.700 € aus der vorherigen Förderperiode ebenfalls direkt wieder in neuen Maßnahmen gebunden werden. Hinter dem Fördervolumen steckt ein Gesamtmaßnahmenvolumen in Höhe von 1.933.452,05 €.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 500.000 €


 

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Anlagen

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