Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/415
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Palliativnetz Horizont gGmbH für eine Co-Finanzierung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch Netzwerkkoordinatoren für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Beratung
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30.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. April 2022 die Kreisverwaltung gebeten, die Installation und Co-Finanzierung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu prüfen.
Durch das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist Mitte des Jahres 2021 die Vorschrift des § 39d in das 5. Sozialgesetzbuch eingefügt worden. § 39d eröffnet die Möglichkeit in jedem Kreis die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator zu fördern. Hierfür geben die Krankenkassen Fördermittel in Höhe von maximal 15 000,-- Euro je Kalenderjahr. Die Förderung setzt voraus, dass der Kreis sich an der Finanzierung der regionalen Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe beteiligt. Eine Netzwerkkoordination wird im Kreis Rendsburg-Eckernförde bisher nicht gefördert. In seiner Sitzung vom 26. April 2022 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss sich fachlich mit dem Thema beschäftigt und den Bedarf für eine Koordination der vorhandenen ambulanten und stationären Angebote einer Palliativ- und Hospizversorgung von schwer kranken Menschen bejaht. Aufgabe der Koordinatorin / des Koordinators ist es die Vernetzung und Kooperation zur Schaffung bedarfsgerechter und leistungsfähiger Strukturen in der Hospiz- und Palliativversorgung voranzubringen.
Das Palliativnetz Horizont gGmbH wäre bereit, die Aufgabe der Netzwerkkoordination ab Januar 2023 zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren zu übernehmen. Für die Antragstellung beim Land ist die Förderzusage des Kreises erforderlich. Auf die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator nach § 39d Absatz 3 SGB V (Förderrichtlinie) in der Fassung vom 31. März 2022 wird verwiesen.
Die Förderrichtlinie sowie der Antrag der Palliativnetz Horizont gGmbH sind als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Co-Finanzierung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin / einen Netzwerkkoordinator für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mit einem jährlichen Betrag von 15.000,-- Euro zu beschließen. Die abschließende Entscheidung über die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 durch den Hauptausschuss und den Kreistag.
Der Hauptausschuss beschließt - vorbehaltlich der abschließenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 und der Entscheidung des Kreistags - die Co-Finanzierung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin / einen Netzwerkkoordinator für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mit einem jährlichen Betrag von 15.000,-- Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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141,6 kB
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