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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/405

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Das Innenministerium hat durch die Anhörung vom 20.07.2022 die Absicht geäert, das angestrebte Bürgerbegehren zur Neustrukturierung der Kliniken der imland gGmbH, nach vorläufiger Prüfung und vorbehaltlich weiterer Stellungnahmen der Beteiligten, zuzulassen.

 

Vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Innenministeriums über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, findet nach § 16 f Abs. 6 KrO innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerentscheid statt. Gemäß § 16f Abs. 6 KrO kann im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Verlängerung der Frist auf 6 Monate beschlossen werden.

Im Hinblick auf die 3-Monats-Frist sowie die anstehenden Herbstferien bietet sich nach Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens

 

Sonntag, der 06.11.2022

 

als Abstimmungstermin an.

 

Der Kreistag legt den Tag der Abstimmung durch Beschluss fest.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag als Abstimmungstermin gemäß § 16 f Abs. 6 KrO den 06.11.2022 festzulegen.

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses als Abstimmungstermin gemäß § 16 f Abs. 6 KrO den 06.11.2022 festzulegen.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt
 

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