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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/286-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

1. Information über den bisherigen Verfahrensstand und weiteren Ablauf

 

Am 08.06.2022 wurde ein Bürgerbegehren beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht. Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der Erhalt der Klinik in Eckernförde auf der Grundlage folgender Frage:

 

Sind Sie dafür, dass die Grund- und Regelversorgung (zentrale Notaufnahme, Allgemein-/Unfallchirurgie und Innere Medizin), die Gynäkologie, die Geburtshilfe und die Geriatrie am Standort Eckernförde sowie die Psychiatrie am Standort Rendsburg auf Basis des Szenario 1 „Optimierung und Sanierung der Standorte“ des KPMG-Gutachtens von 2021 der imland gGmbH aufrechterhalten bleiben und der Kreis alle hierfür erforderlichen Maßnahmen trifft?

 

Unmittelbar darauf wurde am 09.06.2022 dieses Bürgerbegehren dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) als zuständige Kommunalaufsicht zur Prüfung auf Zulässigkeit zugeleitet.

 

Am 13.06.2022 sind die vorgelegten Unterschriften an die betroffenen Meldeämter zur Prüfung versendet worden.

Am 15.07.2022 wurde der zuständigen Kommunalaufsicht beim MIKWS mitgeteilt, wie die Auszählung/Prüfung ausgefallen ist. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften gemäß § 16 f Abs. 4 KrO wurde erreicht.

 

Hierauf hat das MIKWS am 20.07.2022 im Rahmen der Anhörung der Beteiligten mitgeteilt, das beabsichtigte Bürgerbegehren für zulässig zu erachten.

Die Verwaltung hat innerhalb der vom MIKWS genannten Frist bis zum 12.08.2022 Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äern. Diese Stellungnahme wurde dem MIKWS am 25.07.2022 übermittelt. Die daraus resultierende Zustellung eines Bescheides als Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung wird im August erwartet. Ein Termin für die Zustellung dieses Bescheides ist aktuell nicht bekannt.

 

Dem Bescheid vorausgehend werden von der Verwaltung bereits weitere Schritte zur Durchführung eines Bürgerentscheids vorbereitet.

 

2. Mögliches Weisungsrecht an die Vertretenden des Kreises in der Gesellschafter-versammlung der imland gGmbH

 

Bezugnehmend auf die Vorlage VO/2022/286 vom 02.03.2022 wird auf den Aspekt eines möglichen Weisungsrechtes hingewiesen. Über diese Thematik ist nunmehr erneut zu beraten und gegebenenfalls ein Beschluss zu fassen. Ein Vorschlag seitens der Verwaltung wird hierzu nicht ergehen.

 

3. Wahl des Kreisabstimmungsausschusses

 

Der Vorschlag zur Besetzung des Kreisabstimmungsausschusses wird als Beschlussvorlage in die Sitzung des Hauptausschusses am 18.08.2022 eingebracht.

Hierauf basierend erfolgt der endgültige Beschluss über die personelle Besetzung des Kreisabstimmungsausschusses in der Sitzung des Kreistages am 22.08.2022.

Die Parteien wurden mit Schreiben vom 25.07.2022 gebeten, die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertretenden für den Abstimmungsausschuss zu benennen, bzw. die für die Kommunalwahl 2023 gewählten Beisitzer und Beisitzerinnen sowie Stellvertretenden zu bestätigen.

 

4. Entwicklung von eigenen Standpunkten des Kreistages zum Bürgerentscheid

 

Die Verwaltung entwickelt einen ersten Vorschlag r ein Standpunktepapier zum Bürgerentscheid, welches nach Vorlage zur Diskussion und Evaluierung durch die Politik in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.08.2022, vom Kreistag am 22.08.2022 beschlossen werden kann.

Der Entwurf des Standpunktepapiers wird bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 04.08.2022 nachgereicht.

 

Gemäß § 16 f Absatz 6 KrO muss der Kreis die Bürgerinnen und Bürger über die Standpunkte des Kreises sowie der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens unterrichten. Die Unterrichtung über die beiderseitigen Standpunkte soll zu gegebener Zeit in geeigneter Form durch ortsübliche Bekanntmachung erfolgen.

 

5. Möglichkeit der Formulierung eines eigenen Beschlussantrages durch den Kreistag

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Kreistag gemäß § 16 f Absatz 5 Satz 6 KrO einen eigenen, konkurrierenden Vorschlag zur Abstimmung im Rahmen des Bürgerentscheids entwickeln und unterbreiten kann.

Über die Gestaltung eines möglichen Beschlussantrags beschließt letztendlich der Kreistag in seiner Sitzung am 22.08.2022.

Ein Vorschlag seitens der Verwaltung wird hierzu nicht ergehen.

 

6. Gelegenheit für die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur Erläuterung

Den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens muss gemäß § 16 f Absatz 5 Satz 5 KrO in der Sitzung des Kreistags am 22.08.2022 die Möglichkeit zur Erläuterung ihrer Standpunkte gegeben werden.

Eine entsprechende Einladung zu dieser Sitzung wurde am 21.07.2022 versandt.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach erster Schätzung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 365.400 EUR für die anfallenden Sachkosten sowie für die Entschädigung der Gemeindewahlbehörden entstehen. Die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wird im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen.


 

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