Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/405

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Das Innenministerium hat durch die Anhörung vom 20.07.2022 die Absicht geäert, das angestrebte Bürgerbegehren zur Neustrukturierung der Kliniken der imland gGmbH, nach vorläufiger Prüfung und vorbehaltlich weiterer Stellungnahmen der Beteiligten, zuzulassen.

 

Vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Innenministeriums über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, findet nach § 16 f Abs. 6 KrO innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerentscheid statt. Gemäß § 16f Abs. 6 KrO kann im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Verlängerung der Frist auf 6 Monate beschlossen werden.

Im Hinblick auf die 3-Monats-Frist sowie die anstehenden Herbstferien bietet sich nach Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens

 

Sonntag, der 06.11.2022

 

als Abstimmungstermin an.

 

Der Kreistag legt den Tag der Abstimmung durch Beschluss fest.
 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag als Abstimmungstermin gemäß § 16 f Abs. 6 KrO den 06.11.2022 festzulegen.

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses als Abstimmungstermin gemäß § 16 f Abs. 6 KrO den 06.11.2022 festzulegen.


 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt
 

Loading...