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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/369

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 des Brandschutzgesetzes vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H.S. 200) zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 02.05.2018 (GOVBl.Schl.-H. S. 162) wählt die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde für sechs Jahre die Kreiswehrführung.

 

Die Kreiswehrführung wird in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Kreistages.

 

Die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes hat in Ihrer Sitzung am 14. Mai 2022 auf der Grundlage der Regelungen zur Durchführung der Wahlen gemäß der Satzung des Verbandes vom 25.03.2019 und den Regelungen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

 

den Kreisbrandmeister Mathias Schütte

 

zum Kreiswehrführer gewählt.

 

Auf der Grundlage der Zustimmung des Kreistages würde dann die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Wahl des Kreisbrandmeisters Mathias Schütte zum Kreiswehrführer und der Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung ab 1. Juli 2022 für die Dauer von 6 Jahren zu. 
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

 

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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