Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/371
Grunddaten
- Betreff:
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Mietwerterhebung 2022 zur Bestimmung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Bearbeiter/in:
- Sigrid Holm
- Ansprechpartner/in:
- Holm, Sigrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Entscheidung
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16.06.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Bei der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II und XII handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Kreis Rendsburg-Eckernförde durch eine Richtlinie auf der Grundlage einer Mietwerterhebung, die zuletzt im Jahr 2017 bestimmt und im Jahr 2019 fortgeschrieben wurde.
Kreise und kreisfreien Städte, die ihre Regelwerte durch Satzung bestimmt haben, sind gem. § 22 c Abs. 2 SGB II verpflichtet, sie spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Diese für kommunale Satzungen geltende Regelung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit auch auf das erstmalige schlüssige Konzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus dem Jahr 2013 übertragen. Zur Anpassung an die Marktentwicklung wurden die für 2017 korrigierten Angemessenheitsrichtwerte ab 2019 auf Basis der Entwicklung der Lebenshaltungskosten fortgeschrieben. Für das Jahr 2021 war eine vollwertige Mietwerterhebung zur Weiterentwicklung des schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten vorgesehen, die 2022 durchgeführt wurde.
Mit dem schlüssigen Konzept werden durch eine systematische Ermittlung und Bewertung der Mieten unter Beachtung der durch die Rechtsprechung des BSG entwickelten Mindestvoraussetzungen die abstrakt angemessenen Bruttokaltmieten für – im Kreis Rendsburg-Eckernförde fünf - Vergleichsräume ermittelt. Ein Vergleichsraum ist ein ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, der aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und verkehrstechnischer Verbundenheit einen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet. Grundlage bilden die im Wohnraumentwicklungskonzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgesehenen Teilräume.
Mit dem schlüssigen Konzept soll die Gewähr geboten werden, dass die aktuellen Verhältnisse des Mietwohnungsmarktes im Vergleichsraum dem Angemessenheitswert zugrunde liegen und dieser realitätsgerecht ermittelt wird. Schlüssig ist ein Konzept, wenn rechtliche und methodische Voraussetzungen erfüllt sind und es nachvollziehbar ist. Dieses erfordert insbesondere eine Definition der untersuchten Wohnungen nach Größe und Standard, Angaben über Art und Weise der Datenerhebung, Repräsentativität und Validität der Datenerhebung sowie Begründung bei der Ermittlung der Angemessenheitswerte.
Das BSG macht keine Vorgaben, wie ein schlüssiges Konzept zu erstellen ist und wie die Vergleichsräume zu bilden sind. Die Gerichte dürfen nicht selbst Vergleichsräume bilden Das gewählte Verfahren ist aber gerichtlich voll überprüfbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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