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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/357

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen viele Menschen und suchen unter ande-rem Schutz in den Nachbarländern und in Deutschland. Um ein sicheres und ge-schütztes Ankommen sowie Aufwachsen in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und einen schnellen Zugang in die Bildungs- und Betreuungsangebote zu realisieren, hat das Land das „Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien“ ins Leben gerufen.

 

Zweck des Aktionsprogrammes ist die Unterstützung von Schwangeren und geflüchteten Familien in Ergänzung zu den bestehenden Regelleistungen durch zusätzliche Angebote. Die Maßnahmen können zum Beispiel niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, Angebote zur Sprachförderung von Kindern oder der Unterstützung beim Zugang zu den Regelsystemen der Bildung, Betreuung sowie des Sozial- und Gesundheitswesens umfassen. Näheres ist in einer Richtlinie geregelt (siehe Anlage 1). Das Land Schleswig-Holstein gewährt für unterstützende Angebote in dem Zeitraum 01.03.2022 31.12.2023 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro.

 

Der örtliche Träger der Jugendhilfe legt für die Auswahl von geeigneten Angeboten und für die Auszahlung der Fördersumme an die Letztempfängerinnen/Letztempfänger ein geeignetes Verfahren fest.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält gemäß Verteilungsschlüssel eine allgemeine Fördersumme von 585.200 € sowie einen zusätzlichen Zuschuss von 100.000 € auf-grund besonderer Herausforderungen durch die Landesunterkunft. Somit ergibt sich für 2022 eine Gesamtzuwendung in Höhe von bis zu 685.200 €. Das Land erstattet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel lediglich 90% der entstandenen Aufwendungen. Die restlichen 10 % sind von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu tragen. Dadurch ergeben sich Eigenmittel des Kreises in Höhe von bis zu 76.134 €. Diese stehen grundsätzlich im Haushalt 2022 über das Integrationsbudget im Teilhaushalt 313901 Koordination Integration und Teilhabe zur Verfügung, welches gemäß Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 26.04.2022 und des Hauptausschusses vom 12.05.2022 um 100.000 € über den Nachtrag erhöht werden soll (siehe Vorlage VO/2022/325). Die Bestätigung durch den Kreistag am 13.06.2022 steht noch aus.

 

r das Jahr 2022 stehen aufgrund der Fördermittel des Landes zzgl. der Eigenmittel des Kreises insgesamt 761.334 € zur Verfügung. Davon sollen 80.000€r zentrale Projekte des Kreises in Schulen und den Frühen Hilfen vorgesehen werden. Konzep-te der Träger der Jugendhilfe, die sich am schulischen Bedarf orientieren, bedürfen einer engen Abstimmung mit den Schulrätinnen des Kreises.

 

Die Verteilung der restlichen Fördermittel in Höhe von 681.334 € erfolgt vom Kreis über einen festen Verteilungsschlüssel auf Grundlage der Einwohnerzahlen an die jeweiligen Kommunalverwaltungen (siehe Anlage 2).

 

Die Träger vor Ort, die gemäß Ziffer 2.2 der Richtlinie für die Leistungserbringung ab-schließend aufgeführt wurden, planen und bieten allen Flüchtlingskindern Angebote im Sinne der Richtlinie an. Ausdrücklich befürwortet werden auch Kooperationsmaß-nahmen, wenn die örtliche Ebene verwaltungsübergreifend Gemeinschaftsprojekte abwickelt. Die Auszahlung an die Leistungserbringer erfolgt durch die jeweiligen Kommunalverwaltungen im Rahmen des jeweils verfügbaren Mittelkontingents.

 

 

Haushaltsmäßige Umsetzung in 2022:

  • Ertrag von 685.200 € (Landeszuwendung):

Teilhaushalt 363600 Prävention und Projekte Konto:   4141000

  • Aufwand von 76.100 € (Eigenmittel aus dem Integrationsbudget Kreis):

Teilhaushalt 313901 – Koordination Integration und Teilhabe Konto: 5312000 / 5318000

  • Aufwand von 681.400 € (Weiterleitung an Kommunen):

Teilhaushalt 363600 Prävention und Projekte, Konto: 5312000

  • Aufwand von 80.000 € (Weiterleitung an Durchführungsträger):

Teilhaushalt 363600 Prävention und Projekte, Konto: 5318000
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verteilung der Fördermittel aus dem „Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien“ des Landes Schleswig-Holstein sowie des Eigenanteils des Kreises in Höhe von insgesamt 761.334 € wie folgt zu beschließen: 681.334 €werden gemäß Anlage 2 auf die Ämter, Gemeinden und Städte verteilt. 80.000 € verbleiben beim Kreis und sollen für besondere Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie des Landes für Schü-lerinnen und Schüler sowie für „Frühe Hilfen“ eingesetzt werden.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die notwendigen Ei-genmittel des Kreises in Höhe von 76.134 € aus dem Integrationsbudget zu decken. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu der Erhöhung des Integrationsbudgets um 100.000 € am 13.06.22.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Eigenmittel aus dem Integrationsbudget in Höhe von 76.100€
 

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Anlagen

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