Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/338
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Nina Fiedler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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02.06.2022
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Finanzausgleich 2022 – Teilhaushalt 611101/611100
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 19.01.2022 wurde der Kommunale Finanzausgleich 2022 festgesetzt. Gegenüber den im Haushalt 2022 enthaltenen Veranschlagungen ergeben sich hieraus folgende Veränderungen:
Bezeichnung | Veranschlagung im Haushalt 2022 | Veranschlagung im 1. Nachtrag 2022 | Veränderung |
Kreisumlage | 110.839.100 | 112.259.800 | 1.420.700 |
Kreisschlüsselzuweisungen | 78.009.100 | 88.563.600 | 10.554.500 |
Finanzausgleichsumlage | 1.984.400 | 1.997.100 | 12.700 |
| 190.832.600 | 202.820.500 | 11.987.900 |
Die Verbesserung für den Haushalt beträgt 11.987.900 €.
Imland gGmbH – Teilhaushalt 411102/411120
In der Sitzung des Kreistages am 14.02.2022 hat sich der Kreistag im Rahmen der Beratung über die zukünftige Organisation der imland gGmbH für das Szenario 5 ausgesprochen. Der Haushalt 2022 enthält entsprechend der Finanzierungsvereinbarung 9 Mio. Euro für den Erwerb von Finanzanlagen (Einzahlung in Kapitalrücklage) im Finanzhaushalt und Abschreibungen in gleicher Höhe aufgrund der fehlenden Werthaltigkeit im Ergebnishaushalt.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat einen Hinweis zum Haushalt 2022 gegeben. Dabei geht es um die Zahlungen an die imland gGmbH. Das Ministerium hat dazu folgendes mitgeteilt: Im Teilhaushalt 41102 (imland GmbH) wird im Teilfinanzplan 9 Mio. Euro für Auszahlungen zum Erwerb von Finanzanlagen veranschlagt. Gleichzeitig werden im Teilergebnisplan entsprechende Abschreibungen eingeplant. Die im Haushalt veranschlagten Unterstützungsleistungen sind nach hiesiger Auffassung als Transferaufwendungen bzw. Transferauszahlungen zu buchen.
Die Umsetzung des Szenario 5 hat unter Berücksichtigung des Hinweises aus dem Ministerium folgende Auswirkungen im Rahmen des Nachtrages 2022:
Bezeichnung | Veranschlagung im Haushalt 2022 | Veranschlagung im 1. Nachtrag 2022 | Veränderung |
Ergebnishaushalt |
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Abschreibungen auf Finanzanlagen | 9.000.000 | 0 | -9.000.000 |
Transferaufwendungen | 0 | 20.700.000 | 20.700.000 |
Finanzhaushalt |
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Transferauszahlungen | 0 | 20.700.000 | 20.700.000 |
Auszahlungen für Erwerb von Finanzanlagen | 9.000.000 | 0 | -9.000.000 |
Die Verschlechterung für den Haushalt beträgt 11.700.000 €.
Erhöhung der Mittel für Integrationsprojekte – Teilhaushalt 313901/313900
Im Haushalt 2022 sind Mittel für Integrationsprojekte in Höhe von 180.000 Euro enthalten. In einem gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, SSW und WGK vom 06.04.2022 wird die Erhöhung der Mittel für Integrationsprojekte um 100.000 Euro auf 280.000 Euro und Aufnahme in den nächsten Nachtragshaushalt 2022 beantragt. Die Beratung über diesen Antrag ist im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 26.04.2022, im Hauptausschuss am 12.05.2022 und im Kreistag am 13.06.2022 vorgesehen. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat am 26.04.2022 dem Hauptausschuss und dem Kreistag empfohlen, die Mittel für Integrationsprojekte mit Erstellung des nächsten Nachtragshaushaltes von derzeit 180.000 Euro um 100.000 Euro auf 280.000 Euro zu erhöhen.
Bezeichnung | Veranschlagung im Haushalt 2022 | Veranschlagung im 1. Nachtrag 2022 | Veränderung |
Mittel für Integrationsprojekte | 180.000 | 280.000 | 100.000 |
Die Verschlechterung für den Haushalt beträgt 100.000 €.
Aussetzung der Baumaßnahme „Erweiterungsbau Schule am Noor“ – Teilhaushalt 111403/111430
Im Haushalt 2022 sind Mittel für den Erweiterungsbau der Schule am Noor eingestellt. Aufgrund von gesicherten Mehrkosten, der aktuell weiterhin dynamischen Entwicklung der Baukosten sowie Verzögerungen im Rahmen des Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahrens führen dazu, dass das Projekt aktuell ausgesetzt wird und die Mittel aus dem Haushalt 2022 herausgenommen werden.
Bezeichnung | Veranschlagung im Haushalt 2022 | Veranschlagung im 1. Nachtrag 2022 | Veränderung |
Finanzhaushalt |
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Auszahlungen für Baumaßnahmen | 7.842.900 | 6.062.900 | 1.780.000 |
Verpflichtungs-ermächtigungen | 658.200 | 0 | 658.200 |
Das geplante Jahresergebnis bleibt davon unberührt.
Die geplante Entwicklung der liquiden Mittel verbessert sich um 1.780.000 €.
Verpflichtungsermächtigungen 2022
In der Haushaltssatzung 2022 wurde in § 2 Ziffer 2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.360.000 Euro festgesetzt. Im Rahmen der Übernahme der Daten in das Finanzverfahren wurde festgestellt, dass es bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen einen redaktionellen Fehler gegeben hat und diese in der Haushaltssatzung nicht vollständig erfasst wurden. Zur Berichtigung dieses Fehlers ist im 1. Nachtrag 2022 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 3.852.000 Euro anzugeben.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 17.05.2022) und den in der Sitzung am 02.06.2022 gefassten Beschlüssen zu beschließen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 17.05.2022) und den in der Sitzung am 02.06.2022 gefassten Beschlüssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,5 kB
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