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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/317

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Bei der Klimaschutzagentur sind 3 Anträge der Stadt Bürdelsdorf, der Gemeinde Borgstedt und der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen eingegangen.

 

Die Stadt Büdelsdorf plant, zwei ehemalige Grundschulstandorte an einem neuen Standort zusammen zu führen und errichtet zu diesem Zweck ein neues Effizienzgebäude. Dieser Neubau wird durch die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG Zuschuss 464) gefördert. Der Zuschuss durch die KfW beträgt insgesamt 1.565.100,00 Euro bei Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 14.655.791,00 Euro. Die Stadt Büdelsdorf beantragt Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds, die maximal zulässige Fördersumme. Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme belaufen sich auf 138.867 kWh pro Jahr und die CO2eq-Einsparungen auf 23.354 kg pro Jahr.

 

Die Gemeinde Borgstedt plant die Errichtung einer Gärtnerei für Kinder im Mehrgenerationengarten auf einem Grundstück der Gemeinde. Das Vorhaben wird im Rahmen der KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG Zuschuss 464) gefördert. Der Zuschuss durch die KfW beträgt insgesamt 104.911,87 Euro bei Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 496.275,00 Euro. Die Gemeinde Borgstedt beantragt Mittel in Höhe von 139.882,50 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds. Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme belaufen sich auf 23.777 kWh pro Jahr und die CO2eq-Einsparungen auf 2.667 kg pro Jahr.

 

 

Die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen plant den Neubau eines Multifunktionsgebäudes (Schulungs- und Sitzungsraum, Treffpunkt für Vereine und Menschen aus der Region, Integration des Feuerwehrgerätehauses) auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Das Vorhaben wird im Rahmen der KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohn-gebäude (BEG Zuschuss 464) gefördert. Der Zuschuss durch die KfW beträgt 221.875,00 Euro bei Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 2.014.852,64 Euro. Die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen beantragt Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds, die maximal zulässige Fördersumme. Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme belaufen sich auf 32214 kWh pro Jahr, die CO2eq-Einsparungen auf 5165 kg pro Jahr.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel in Höhe von 200.000 Euro für die Stadt Büdelsdorf, Mittel in Höhe von 139.882,50 Euro für die Gemeinde Borgstedt und 200.000 Euro für die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen zu gewähren.

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 200.000 Euro für die Gemeinde Büdelsdorf, Mittel in Höhe von 139.882,50 Euro für die Gemeinde Borgstedt und 200.000 Euro für die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen zu gewähren.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der beantragten Zuschüsse macht insgesamt 539.882,50 Euro aus.

 

r die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen stehen im Haushalt 2022 mit den übertragenen Resten aus den Vorjahren insgesamt 2.000.000 Euro zur Verfügung. Bisher sind von diesen Mitteln 615.022,03 Euro für insgesamt 11 Anträge zugesagt.

 

Soweit der Hauptausschuss die Anträge der Stadt Büdelsdorf, der Gemeinde Borgstedt und der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 845.095,47 Euro insgesamt im Jahr 2022 zur Verfügung.


 

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Anlagen

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