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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/326-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit des Antrages der Kreistagsfraktion Die Linke zur Übernahme der Heizkosten für Transferleistungsempfänger hat folgendes ergeben:

 

Die antragstellende Person führt korrekterweise aus, dass das Bundesverfassungsgericht für die Festsetzung der Regelbedarfe festgestellt hat, dass der Gesetzgeber bei einer offensichtlichen und erheblichen Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und den geltenden Regelbedarfsstufen verpflichtet ist, zeitnah zu reagieren und nicht auf die nächste Fortschreibung der Regelbedarfe zu warten (BVerfG, 1 BvL 10/12, Rn. 144).

 

Diese Fortschreibung des Gesetzgebers unterfällt jedoch nicht der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind als Träger der Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß §§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 44b Abs. 3 S. 2 SGB II bzw. § 3 Abs. 2 SGB XII zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, nicht für deren Fortschreibung.

 

Vor diesem Hintergrund könnte der Antrag allenfalls in der Sitzung selbst umgedeutet werden, in den Auftrag dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, sich an geeigneter Stelle für eine Anpassung der Regelbedarfe einzusetzen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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