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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/316

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Am 24.02.2022 begann der Angriff auf die Ukraine. Zum Schutz vor Gewalt und Zerstörung flüchten viele ukrainische Staatsbürger nach Westeuropa.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sieht es als seine humanitäre Aufgabe, den Schutzsuchenden Obhut zu gewähren.

 

Zur Koordination der Fluchtbewegung wurde ein Lagezentrum innerhalb der Kreisverwaltung eingerichtet. Dieses Lagezentrum besteht aus Mitarbeitern des Kreises sowie externen Fachberatern aus dem Ehrenamt (DRK, Johanniter, Feuerwehr).

Durch das Lagezentrum werden Unterkünfte gesucht, Ausstattungsgegenstände besorgt, rechtliche Fragen geklärt und Schutzsuchende auf die Kommunen verteilt.

 

Der Kreis nutzt für Busankünfte mit einer großen Anzahl an Geflüchteten die Turnhalle des BBZ am NOK in der Herrenstraße 30-32 in Rendsburg. Dort findet die Erstaufnahme der Flüchtlinge statt. Neben der Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken, wird dort auch eine medizinische Versorgung sowie eine Notfallseelsorge vorgehalten. Direkt nach der Ankunft werden die Personen vorregistriert, damit Familienverbände erkannt werden können. Nach der Registrierung werden die Flüchtlinge direkt auf die Kommunen verteilt.

 

In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ist es gelungen, über 1600 Wohneinheiten für die Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Der Kreis ist trotz dessen weiterhin auf der Suche nach potentiellen Unterkünften, um für mögliche weitere Flüchtlingsankünfte gerüstet zu sein.

 

Im Zuge der Beschaffung von Wohnraum, der Ausstattung der Wohneinheiten sowie für die Versorgung der Geflüchteten entstehen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Kosten.

 

Es ist wichtig einen Gesamtüberblick über die bisher entstanden Kosten zu erhalten.  Neben der Information der Politik soll dies vor allem dazu dienen potentielle Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.

 

Die seit Beginn entstandenen Kosten wurden durch das Finanzcontrolling des Lagezentrums ermittelt.

 

Bislang halten sich die angefallenen Kosten noch in moderatem Rahmen. Zum Stichtag 31.03.2022 wurden entstandene Kosten in Höhe von knapp 61.200,00 € gemeldet. Hierin enthalten sind vor allem Kosten für die Ausstattung der Notunterkünfte (ca. 26.500,00 €) sowie für die Erstellung und den Versand von Infobroschüren (ca. 33.500,00 ).

 

Um in der Lage zu sein, die mit der Ukrainekrise in Zusammenhang stehenden Kosten einwandfrei zu ermitteln, wurde eigens ein Produkt „Zuwanderung Ukraine“ im Teilhaushalt „Zuwanderung“ eingerichtet. Dies ermöglicht es dem Finanzcontrolling Berichte zwecks Information und Reporting bei Rückerstattung zu generieren.

 

Bisher gibt es bezüglich der Rückerstattung von etwaigen anfallenden Kosten noch keine abschließenden Erkenntnisse. Derzeit finden Gespräche zwischen Vertretern der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden statt, bei denen neben logistischen und humaniren Themen auch die finanziellen Aspekte eine Rolle spielen. Das Land plant bereits den Kommunen für Schutzsuchende aus der Ukraine die Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von 500,00 € pro Person zu zahlen. Die Integrations- und Aufnahmepauschale wurde kürzlich mit in den Kommunalen Finanzausgleich integriert. Zudem soll es nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 07.04.2022 eine Bund-Länder-Vereinbarung über die Finanzierung der Flüchtlingskosten geben.

 

Es ist das feste Ziel der Kreisverwaltung, die angeführten zusätzlichen finanziellen Belastungen aufgrund der Ukrainekrise im Bereich der Investitionen und Aufwendungen und auch die aus der Krise resultierenden zukünftige Zusatzbelastung innerhalb der im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung gestellten Finanzmitteln abzuwickeln. Bei den derzeit angefallenen Kosten ist dies realistisch.

 

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Kostenübersicht nur als Momentaufnahme zum Stichtag 31.03.2022 zu verstehen ist. Über eine Prognose, welche Auswirkungen die Krise in Gänze auf die Haushaltsausführung 2022 haben wird, wird im Rahmen des Hauptausschusses spätestens am 14.07.2022 ein gesonderter Bericht vorgelegt. In dieser Ausarbeitung wird sowohl auf die Zusatzbelastungen als auch auf mögliche Refinanzierungsmöglichkeiten eingegangen.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

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