Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/311
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkung der Dieselpreisentwicklung im ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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21.04.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kam es zu außerordentlichen Preissteigerungen an den Mineralölmärkten. Die aktuellen Dieselpreisentwicklungen belasten dabei nicht nur Privathaushalte, sondern auch die im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen.
Die Kosten für die Kraftstoffentwicklung werden grundsätzlich gemäß den bestehenden Verkehrsverträgen auf Basis der Entwicklung des Kraftstoffindizes vom Kreis gegenüber den Auftragnehmern ausgeglichen. Üblicherweise erfolgt dies jeweils nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahres mit der Spitzabrechnung, die am Anfang des Folgejahres durchgeführt wird, wenn die statistischen Indizes des abzurechnenden Geschäftsjahres feststehen.
Auf Grund der nicht vorhersehbaren, stark überproportionalen Steigerung der Dieselpreise sind Verkehrsunternehmen an den Kreis herangetreten mit dem Hinweis, dass sie diese Steigerungen nicht bis zur Spitzabrechnung der Verträge werden tragen können. Zur Sicherstellung des Verkehrs sind die Verkehrsunternehmen auf eine ausreichende Liquidität zur Finanzierung dieser enormen Preissteigerungen angewiesen. Dies betrifft insbesondere auch diejenigen mittelständigen Unternehmen, die im Auftrag der Autokraft GmbH als Subunternehmen Leistungen im Regionalbusverkehr erbringen.
Seitens des Kreises ist daher als kurzfristige Stützungsmaßnahme vorgesehen, die Mehrkosten auf Grund der Dieselpreisentwicklung nicht erst mit der Spitzabrechnung, sondern durch Anpassung der Abschlagszahlungen bereits im laufenden Jahr zu berücksichtigen.
Die Berechnung der zusätzlichen Belastung durch die Steigerung des Dieselpreises stellt sich wie folgt dar:
| Autokraft GmbH | Transdev GmbH |
Verkehrsvertragssumme | 31.000.000 € | 2.900.000 € |
Vertraglicher Indexanteil Diesel | 15 % | 20 % |
Prognose Steigerung | 20 % | 20 % |
Zusatzbelastung | 930.000 € | 116.000 € |
Damit ergibt sich für den Kreis zunächst eine Zusatzbelastung von insgesamt 1.046.000 €.
Die Höhe des zunächst gewährten Vorschusses kann sich im Rahmen der Spitzabrechnung wieder reduzieren, sofern sich der Dieselpreis im Jahresverlauf wieder auf ein Normalniveau begibt. Zudem ist noch nicht absehbar, ob es gegebenenfalls andere Stützungsmaßnahmen seitens des Bundes oder Landes geben wird.