Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/314
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewaltprävention im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Pilotprojekt in den allgemeinen Hilfsdiensten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- Gleichstellungsstelle
- Bearbeiter/in:
- Silvia Kempe-Waedt
- Ansprechpartner/in:
- Kempe-Waedt, Silvia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.04.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
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2. Sachverhalt:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde - die Gleichstellungsbeauftragte plant in Kooperation mit dem Landesverband Frauenberatung (LFSH) ein Pilotprojekt durchzuführen mit dem Ziel, den Abbau von struktureller Gewalt gegen Frauen voran zu bringen. Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.
Zielsetzung: Bestandsaufnahme und Konzeption eines Fortbildungsplanes sowie einer Erprobung im Bereich der allgemeinen Hilfsdienste im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Allgemeines
Deutschland ist dem "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", der sog. Istanbul-Konvention bereits 2017 beigetreten. Ihm liegt das Verständnis zugrunde, dass Gewalt gegen Frauen immer auch Folge der gesellschaftlichen Geschlechterdifferenz und der dadurch bedingten Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist. In Deutschland fallen wesentliche Aufgaben der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen in die Zuständigkeit der Länder oder werden von diesen an die Kommunen delegiert. Auch wenn die Kommunen in diesem Sinne mittelbar gebunden sind, ist kommunale Gleichstellungsarbeit eine Pflichtaufgabe der Kommunen (siehe: Deutscher Städtetag, Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis - Handreichung, Mai 2021).
Gewaltschutz ist eine Querschnittsaufgabe.
Laut Istanbul-Konvention sind die allgemeinen Hilfsdienste verpflichtet, sich den Bedarfen gewaltbetroffener Frauen zu öffnen (Art. 20), um unterstützend tätig zu werden. Mitarbeitende dieser Dienste sollen erfahren, wie sie mögliche Gewalterfahrungen thematisieren, welche Maßnahmen zum Schutz betroffener Frauen (z. B. Geheimhaltung der Adresse) erforderlich sind und wie sie diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten/Zuständigkeiten umsetzen können.
Für die Umsetzung der o.g. Verpflichtungen sind die Sensibilisierung sowie Schulungen für die Beschäftigten in den allgemeinen Hilfsdiensten zielführend. Je ein Fortbildungskonzept speziell für die Jobcenter und Zuwanderungsbehörden als Teile der allgemeinen Hilfsdienste wurde bereits über Landesmittel erstellt und kann in Rendsburg-Eckernförde nach geringfügigen Anpassungen Anwendung finden.
Ebenso wird es perspektivisch Zugang zu einer bundesweiten Onlinefortbildung geben, an der auch das Land Schleswig-Holstein partizipiert.
Für die Jugendämter und die Eingliederungshilfe gibt es bisher keine Konzepte/ Fortbildungen zum Thema Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt.
Umsetzung
Die Bestandsaufnahme und Konzeption im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird im Jobcenter, dem Fachdienst Eingliederungshilfen und dem Jugend- und Sozialdienst (JSD) stattfinden wie folgt:
- Systematische Erhebung und Darstellung der Struktur der allg. Hilfsdienste im Kreis
- Erfragung der Bedarfe/Potenziale für Fortbildungen und/oder Schutzkonzepte
- Weiterentwicklung/Anpassung vorhandener Fortbildungsinhalte anhand der Ergebnisse auch unter Berücksichtigung des bundesweiten Online-Angebots
- Matching der Fortbildungsanbietenden mit den Hilfsdiensten
- Erprobung der erarbeiteten Fortbildungsinhalte in den genannten Bereichen
- Vernetzung, Wissenstransfer, Öffentlichkeitsarbeit: die erhobenen Daten sowie das Fortbildungsangebot werden veröffentlicht und für andere Kreise in Schleswig-Holstein nutzbar gemacht.
Umfang
Für die Umsetzung des Projektes wird eine eigene Projektstelle geschaffen, die an der Gleichstellungsstelle angesiedelt ist und über Landesmittel gefördert wird.
Auf die genannten Fachdienste kommt folgender zeitlicher Aufwand zu:
- Teilnahme von einzelnen Beschäftigten an einem workshop (Auftakt)
- Einbindung der Projektfachkraft in vorhandene Teamsitzungen und/oder Arbeitskreise zum Wissenstransfer (bspw. AG Kinderschutz)
- Zielgerichtete Einzel- oder Teamgespräche (nach Absprache)
- Teilnahme an der entwickelten Fortbildung (Abschluss)
Auf den gesamten Projektzeitraum gesehen werden es wenige Arbeitsstunden im Monat pro eingebundene Person sein.
Sollten Entwicklungen von außen (Ukraine, Corona o.ä.) eine Umsetzung in bestimmten Bereichen nicht möglich machen, wird das Projekt verschoben.
Perspektive 2023
- Ausweitung/Anpassung des entwickelten Fortbildungsplanes auf andere Bereiche der allgemeinen Hilfsdienste (Zuwanderung, Gesundheitsamt, FD Sozialpsychiatrischer Dienst)
- Übernahme/Weiterentwicklung von Fortbildungsinhalten in das zentrale Fortbildungsangebot des Kreises (Umgang mit Partnerschaftsgewalt, Themen der Antidiskriminierung, Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbingprävention, Deeskalationstrainings, gewaltfreie Kommunikation u.v.m.).
- Gewaltprävention ist Gesundheitsschutz; systematische Bearbeitung der Thematik im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Zeitraum: Mai bis Dezember 2022
Projektverantwortliche: Silvia Kempe-Waedt
Projektfachkraft: N.N. (wird ausgeschrieben)
Kooperationspartnerin: Katharina Wulf, Geschäftsführerin LFSH
Mittelgeberin: Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung