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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 die Richtlinie zur Sanierung von Sportstätten für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit einer Fördersumme von insgesamt 500.000 € beschlossen. Haushaltsmäßig wurden in den beiden Jahren jeweils 250.000 € veranschlagt.

 

Es werden nur Sanierungs-, Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen gefördert.

 

Eine Förderung erfolgt bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €.

 

Die Förderung des Kreises beträgt maximal 30% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten.

 

Eine Trennung zwischen kommunalen und vereinseigenen Anträgen soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht erfolgen. Ziel ist es, dass die Mittel vollständig gebunden werden.

 

Ein vorzeitiger Baubeginn ab dem 01.01.2021 ist unschädlich.

 

Insgesamt konnte in 2021 ein Gesamtfördervolumen in Höhe von insgesamt 166.122,72 in Maßnahmen gebunden werden. Somit erfolgte eine Übertragung der investiven Fördermittel in Höhe von 83.877,28 € in das Jahr 2022.

 

Insoweit stehen für das Haushaltsjahr 2022 Fördermittel in Höhe von 333.877,28 € zur Verfügung. Aufgrund der vorliegenden Anträge mit Stand zum 28.02.2022 besteht ein vorläufiges Fördervolumen in 2022 von insgesamt in Höhe von 171.939,97 €, die bereits in Maßnahmen gebunden werden konnten.

Es stehen infolgedessen noch frei verfügbare Fördermittel in Höhe von 161.937,31 € zur Verfügung.

 

Beschreibung der Maßnahmen:

Von den im Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 250.000 Euro sind aktuell mit heutigem Stand 66,5% in 19 Maßnahmen der Sportvereine bzw. der Kommunen als Träger der Sportstätten gebunden. 58% der Antragsteller waren Sportvereine und somit wurden 42% der Anträge von kommunalen Trägern der Sportstätten gestellt.

 

r folgende Maßnahmen wurden Mittel beantragt: Sportplatzsanierung (66%), Sanierung Umkleideräume, Mehrzweckräume von Sport-/Vereinsheimen (11%), Sporthallen (19%), Tennishallen/Tennisplätze (4%).

 

Die Fördersummen je Maßnahme lagen mit 42% bis 7.500 Euro sowie mit 53% zwischen 7.500 15.000 Euro. Nur 5% der Maßnahmen hatten ein großes Fördervolumen zwischen 22.500 30.000 Euro. Insoweit ist festzustellen, dass es sich insgesamt um kleinere bis mittlere Sanierungsmaßnahmen handelte.

 

Hinter diesem Fördervolumen steckt ein Gesamtmaßnahmenvolumen in 2021 in Höhe von 673.500,31. Das Ziel der Anschubfinanzierung für investive Maßnahmen zu Gunsten des Sports konnte demnach erreicht werden.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Haushaltsansatzes
 

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Anlagen

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