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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/260-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Bezugnehmend auf die Vorlage VO/2022/260 wird erläutert, dass durch die vorgeschlagene Erhöhung der genannten Aufwandsentschädigung der Höchstsatz gemäß § 2 Abs. 4 EntschVOfF an die stellvertretende Kreiswehrführung gezahlt werden würde.

 

Der Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes, die Gewährung einer zusätzlichen Telefonkostenpauschale durch den Kreisfeuerwehrverband zu überprüfen, wird aufgenommen. Diese Zahlung an die stellvertretende Kreiswehrführung wird nach der Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf den Höchstsatz gemäß EntschVOfF rückwirkend zum 01.01.2022 eingestellt. Von der Entschädigungszahlung sollen nach Sinn und Zweck gerade auch die Telefonkosten abgedeckt werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


entfällt

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. VO/2022/260

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