Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Entschädigungssatzung zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Kreiswehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Kjell Schröder
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Dr. Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ältestenrat
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Beratung
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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14.03.2022
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt stellte in seinem finalen jährlichen Prüfbericht zum Jahresabschluss des Kreisfeuerwehrverbandes fest, dass der stellvertretende Kreiswehrführer eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 50% der tatsächlichen Aufwandsentschädigung des Kreiswehrführers erhält, gleichwohl ihm eine Entschädigung i.H.v. 75% zustehen könnte. Das Gemeindeprüfungsamt weist auf die o.g. Möglichkeit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Kreiswehrführer hin.
Dem stellvertretenden Kreiswehrführer steht gemäß § 2 Abs. 4 EntschVOfF[1] eine monatliche Aufwandsentschädigung zu. Diese kann bis zu 75% der tatsächlichen Aufwandsentschädigung des Kreiswehrführers (diese beträgt 945,00 € monatlich) betragen.
Mit diesem Betrag werden die Kosten für Porto, Schreibmaterial, Repräsentation, Fachliteratur, Bewirtung, Arbeitszimmer und Telefonkosten abgedeckt.
Der stellvertretende Kreiswehrführer erhält derzeit folgende monatliche Entschädigungszahlungen:
Art der Entschädigung | Grundlage der Zahlung | Ist-Betrag | Soll-Betrag |
Aufwands-entschädigung | § 2 Abs. 3 EntschVOfF i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 3 Entschädigungssatzung | 472,50 € | 708,75 € |
| Gesamt | 472,50 € | 708,75 € |
Zurzeit beträgt die Aufwandsentschädigung 472,50 € monatlich. Dies entspricht einer Summe von 5.670,00 € jährlich.
Sofern die Aufwandsentschädigung angehoben wird, beträgt diese monatlich
708,75 €. Dies entspricht 8.505,00 € im Jahr.
Somit entstünden dem Kreis Mehrkosten von monatlich 236,25 € bzw. 2.835,00 € jährlich.
Nach Amtsantritt des stellvertretenden Kreiswehrführers im Juni 2021 wurden für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung gemäß der Zahlen des Halbjahresberichtes 2021 des Kreisfeuerwehrverbandes 415 Stunden aufgebracht. Dies sind 59 Stunden im Monat und durchschnittlich 14,75 Stunden in der Woche, die im Ehrenamt ergänzend zur Berufsausübung anfallen.
Beispielhafte Aufgaben sind Terminwahrnehmungen wie Teilnahme an Arbeitskreisen, Amtsfeuerwehrtagen, Gespräche mit dem Fachdienst/Feuerwehrausschuss, Vorbereitung von Sitzungen und Fortbildungen und Büroarbeit.
Weiterhin wurde eine Umfrage bei den Kreisen im Land Schleswig-Holstein durchgeführt, um festzustellen, ob im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine gleichwertige Entschädigung an den stellvertretenden Kreiswehrführer, analog zu den anderen Kreisen, gezahlt wird. Diese ergab, dass bis auf zwei Kreise alle Kreise bereits den rechtlich vorgesehenen Höchstsatz an den stellvertretenden Kreiswehrführer zahlen.
Gemäß des Hinweises des Gemeindeprüfungsamtes und auf Grundlage des festgestellten Aufwandes im Ehrenamt sowie der Höhe der Entschädigungszahlung in den anderen Kreisen sollte die Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Kreiswehrführers rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf den Höchstsatz erhöht werden.
[1] Landesverordnung über die Entschädigung
der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen vom 28.03.2018.
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Zurzeit beträgt die Aufwandsentschädigung 472,50 € monatlich. Dies entspricht einer Summe von 5.670,00 € jährlich.
Sofern die Aufwandsentschädigung angehoben wird, beträgt diese monatlich
708,75 €. Dies entspricht 8.505,00 € im Jahr.
Somit entstünden dem Kreis Mehrkosten von monatlich 236,25 € bzw. 2.835,00 € jährlich.
Durch die rückwirkende Änderung der Entschädigungssatzung ab dem 01.01.2022 entstünden dem Kreis zusätzliche Kosten in Form von Nachzahlungen wie folgt:
Januar: 236,25 €
Februar: 236,25 €
März: 236,25 €
Insgesamt: 708,75 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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