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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Am 13.12.2021 wurde die Errichtung einer trägerübergreifenden Anstalt des öffentlichen Rechts zur Umsetzung der Aufgabe zentrale Qualitätssicherung gem. § 10 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz im Kreistag beschlossen.

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Organisationssatzung entsendet jeder Träger

ein Mitglied in den Verwaltungsrat. Gem. § 6

Abs. 2 der Satzung wird für den Fall einer Verhinderung jeweils ein

stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied benannt. Aus fachlichen Gründen

werden daher Herr Dr. Martin Kruse (Fachbereichsleitung Umwelt,

Kommunal- und Ordnungswesen) und Herr Andreas Brück

(Fachdienstleitung Kommunales und Ordnung) vorgeschlagen.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag,

 

Herrn Dr. Martin Kruse bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode in den Verwaltungsrat der ZSR AöR als Verwaltungsratsmitglied zu entsenden. Zusätzlich soll Herr Andreas Brück bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode als stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied der ZSR AöR benannt werden.

 

       2. Der Kreistag beschließt,

 

Herrn Dr. Martin Kruse bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode in den Verwaltungsrat der ZSR AöR als Verwaltungsratsmitglied zu entsenden. Zusätzlich wird Herr Andreas Brück bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode als stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied der ZSR AöR benannt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

 

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine
 

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Anlagen

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