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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Bereits im Haushalt 2021 hat die Kreispolitik 20.000 Euro vorgesehen und im Teilhaushalt Abfallwirtschaft veranschlagt, um eine Bebauungsplanung durch die Gemeinde zu ermöglichen. Auf dieser Basis soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Freiflächensolaranlage auf der Deponie in Alt Duvenstedt errichtet und betrieben werden können. Es besteht der Wunsch, dass das Projekt nicht durch einen dritten Investor geplant und später betrieben wird. Vielmehr solle die Freiflächensolaranlage im weitesten Sinne durch den Kreis geplant, errichtet und auch betrieben werden. Diese Mittel für eine Planung wurden in den Haushalt 2022 übertragen.

 

Mittlerweile haben vielfältige Gespräche zu dem Projekt stattgefunden, aus denen sich das weitere Vorgehen ableitet. Mit dieser Vorlage soll der Umwelt- und Bauausschuss über den Sachstand informiert werden und zugleich wird ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreitet.

 

Grundsätzlich steht die Gemeinde Alt Duvenstedt einer künftigen Nachnutzung der Deponie mit regenerativer Energie offen gegenüber. Dabei ist die Nutzung mit Biomasse ausgeschlossen. Zudem muss eine Überplanung im Einklang mit dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss erfolgen.

 

Gegenwärtig gehen die Kreisverwaltung und die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH (AWR) davon aus, dass eine Bebauungsplanung ohne Anpassung des Planfeststellungsbeschlusses möglich ist. Es wurde verabredet, dass zeitnah mit dem zuständigen Landesamt durch die AWR geklärt wird, ob diese Annahme zutrifft.

 

In einem nächsten Schritt bedarf es einer verbindlichen Verabredung mit der Gemeinde, damit mit dieser eine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen und in eine Planung eingestiegen werden kann, soweit die Gemeinde einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fasst.

 

Üblicherweise würde hierzu ein Vorhabenträger mit einem entsprechenden Antrag und einem groben Konzept auf die Gemeinde zugehen. Die Gemeinde benötigt eine kompetente Ansprechperson, mit der sie bzw. deren Planer über die Ausgestaltung der Planung sprechen kann. Bzgl. der weiteren Projektierung einer Freiflächensolaranlage auf dem Deponiekörper in Alt Duvenstedt ist bisher jedoch offen gelassen worden, welche Stelle sich verantwortlich und kompetent um diese Aufgabe kümmern kann. Der Kreis selbst ist Grundstückseigentümerin und zugleich als Fachaufsicht für die Abfallwirtschaft beteiligt. Gleichwohl liegen sowohl die fachliche Kompetenz als auch das Wissen über die bisherigen Vorgänge in der näheren Vergangenheit nicht bei der Kreisverwaltung, sondern bei der AWR. So wurde die Möglichkeit eines „Energieberg Alt Duvenstedt“ bereits 2012 im Auftrag der AWR im Rahmen einer Potential- und Machbarkeitsstudie untersucht. Die Studie sah die Nutzung der Flächen auf der Deponie zur Ansiedlung von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie als ideal an. Zugleich sahen die Gutachter Synergien mit den bestehenden und aus Deponiegesichtspunkten weiter zu betreibenden Anlagen.

 

Nunmehr geht es um die konkrete Planung und Umsetzung dieser Betrachtungen. Ausgenommen werden sollten dabei jedoch die ebenfalls untersuchten Energieträger Windenergie und Biomasse. Hierbei liegt es aus Sicht der Kreisverwaltung aus den vorgenannten Gründen nahe, dass das weitere Verfahren von der AWR im Sinne eines Vorhabenträgers verantwortlich und in Abstimmung mit der Gemeinde weiter betrieben wird. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund, da die Planung einer Freiflächensolaranlagen, der Bau und der spätere Betrieb ebenfalls sinnvoll bei der AWR  angesiedelt sein könnte.

 

Die im Haushalt vorhandenen Mittel für eine Kostenübernahme nnen der AWR dann zur Verfügung gestellt werden. Hier muss allerdings auch erwähnt werden, dass diese 20.000 Euro für die Bebauungsplanung der Gemeinde bereits knapp bemessen sind, insbesondere falls eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden sollte.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss bittet die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH, die weitere Planung für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage auf Teilen des Deponiekörpers in Alt Duvenstedt als Vorhabenträger verantwortlich voran zu betreiben und dem Umwelt- und Bauausschuss regelmäßig zu berichten.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit dieser Vorlage: keine.

Die Planung einer Freiflächensolaranlage ziel darauf ab, die Erzeugung von regenerativer Energie zu fördern und damit einen Beitrag zu leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Kostenübernahme einer Planung stehen im Haushalt 20.000 Euro zur Verfügung.
 

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