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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/257

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

Bislang hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde keine Biotoppflege von beispielsweise Mooren, Heiden oder arten- und strukturreichen Grünland usw. mittels Ersatzgelder finanziell unterstützt. Aktuell wird aber die Bedürftigkeit auch vor dem Hintergrund der Flächenverknappung gesehen, dass diese bereits naturschutzfachlich gesicherten Flächen weiter gepflegt und so erhalten oder auch entsprechend entwickelt werden könnten.

 

Gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG bemisst sich eine Ersatzzahlung an den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich zugehöriger Nebenkosten. Insofern ergibt sich die Ersatzzahlung aus den Kosten für eine reale Kompensationsmaßnahme zur Aufwertung von Natur und Landschaft, also i.d.R. der Neuanlage von erheblich beeinträchtigten oder beseitigten Biotopen und Funktionen des Naturhaushalts.

Die Ersatzzahlungsmittel sind in Folge dessen zweckgebunden für entsprechende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden (§ 15 Abs. 6 Satz 7 BNatSchG).

 

Mit § 9 Abs. 5 LNatSchG wird in diesem Zusammenhang die „Sicherung des angestrebten Erfolgs“ ergänzt. Nach Rücksprache mit dem MELUND ist eine Verwendung von Ersatzzahlungsmitteln für die Biotoppflege möglich, muss dabei aber folgenden Grundsätzen folgen:

 

  • Prüfung, ob die Biotoppflege von mittels Ersatzgeldverwendung entstandenen Biotopen nicht anderweitig erfolgen kann.
  • Die Verwendung von Ersatzzahlungsmitteln für die Pflege von mittels Ersatzgeldverwendung entstandenen Biotopen ist nur dann und nur solange zulässig, wie dies für die „Sicherung des angestrebten Erfolgs“ notwendig ist.

 

Es ist daher vom Antragsteller eine entsprechende Konzeptionierung und Begründung vorzulegen, warum die Maßnahmen zur Sicherung des angestrebten Erfolges notwendig sind. Das Konzept ist ggfls. mit dem MELUND abzustimmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verwendung von Ersatzzahlungen für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ um die Möglichkeit der Finanzierung von Biotoppflegemaßnahmen zu erweitern.

 

 

Die Zuständigkeit der Beschlussfassung über die Änderung der Richtlinie unterliegt dem Umwelt- und Bauausschuss, da es hier ausschließlich um die fachliche Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie geht. Die Beteiligung des Hauptausschusses ist nicht notwendig, da die Ersatzgelder nicht Teil des Kreishaushaltes sind und es sich nicht um die Gewährung von Zuschüssen handelt.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt und Bauausschuss beschließt die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verwendung von Ersatzzahlungen für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ mit den vorgeschlagenen Änderungen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

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Anlagen

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