Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/236

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die elf Kreise im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich für den Bereich Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. In dem beigefügten Bericht 2021 sind die Ergebnisse auf der Grundlage der Daten von 2020 dargestellt worden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel SGB XII
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi) nach dem 4. Kapitel SGB XII
  3. Hilfe zur Gesundheit (HzG)
  4. Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem 7. Kapitel SGB XII
  5. Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten (HibsS) nach Kapitel 8 SGB XII und Hilfe in anderen Lebenslagen (HiaL) nach Kapitel 9. SGB XII - darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten.

 

r die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Sozialhilfe auf den Seiten 19 - 31 vorangestellt. Zu beachten ist, dass in diesem Berichtsjahr in den Leistungsbereichen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung statt der sonst üblichen Nettoausgaben Bruttoausgaben betrachtet werden. Lediglich im Kommunenprofil werden die üblichen Nettoausgaben mit ausgewiesen. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den existenzsichernden Leistungen wie folgt dar:

Leistungsart

Dichte

Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in €

 

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Hilfe zum Lebensunterhalt

a.v.E.*

2,4

1,9

0,5

7.415

7.811

-396

i.E.**

1,6

1,6

0

976

1.510

-534

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

a.v.E.*

12,3

10,8

1,5

5.125

6.259

-1.134

i.E.**

1,1

1,2

-0,1

8.191

5.256

2.935

Hilfe zur Pflege

a.v.E.*

0,5

0,51

-0,01

7.695

8.336

-641

i.E.**

3,1

3,4

-0,3

7.178

8.923

-1.745

* außerhalb von Einrichtungen
** in Einrichtungen

Bewertung

Im Berichtsjahr 2020 gewährte der Kreis Rendsburg-Eckernförde 60,2% der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen außerhalb von Einrichtungen und 39,8% in Einrichtungen.

Im Zusammenhang mit den Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die damit verbundenen Trennungen der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen, zeigt sich ein Abwärts-Trend in Bezug auf die Dichte der HLU pro 1.000 Einwohner in Einrichtungen. Existenzsichernde Leistungen für Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen werden nun über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt uns gesondert erfasst.

Die Ausgaben in diesem Hilfebereich sind abhängig von der maßgebenden Regelbedarfsstufe der leistungsberechtigten Person. Im Kreis fallen mehr als 90 % der Gesamtausgabenr Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen an. Da sich die Regelbedarfssätze jährlich erhöhen, steigen hier auch die Bruttofallkosten weiter an. Innerhalb von Einrichtungen ist im Zusammenhang mit dem BTHG eine entgegengesetzte Entwicklung zu beobachten. Hier werden nur die Ausgaben für Leistungsberechtigte in Pflegeeinrichtungen dargestellt.

Die Leistungen im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen im Wesentlichen aus einer Regelbedarfsstufe zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie aus den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung plus eventuelle Mehrbedarfe, sowie Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen. Die Ausgaben werden von seit 2014 zu 100 % durch den Bund refinanziert. Leistungsberechtigte können in und außerhalb von Einrichtungen, sowie für Leistungsberechtigte der EGH in besonderen Wohnformen gewährt werden. Letztere sind in diesem Bericht nicht enthalten.

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt der Anteil der Hilfeempfänger außerhalb von Einrichtungen bei 92,2 %. Die Dichte nimmt seit den letzten Jahren stetig zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sogar ein deutlicher Sprung zu erkennen. Dies hängt vermutlich mit den coronabedingten Erleichterungen beim Zugang in die Grundsicherung nach §141 SGB XII zusammen. In Einrichtungen ist die Dichte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Ausschlaggebend hierfür ist der starke Rückgang der Leistungsberechtigten in Verbindung mit dem BTHG und dem Übergang der Leistungsberechtigten mit EGH-Leistungen in die besonderen Wohnformen, die nun separat erfasst werden. Abgebildet ist bisher nur der kleine Teil der Leistungsberechtigten in Pflegeeinrichtungen.

Die Gesamtbruttokosten dieser Hilfeart sind im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant. Zu beachten sind hierbei die pauschal bei der Bedarfsberechnung herangezogenen Unterkunftskosten.

Hilfe zur Pflege wird überwiegend als ergänzende Leistung zu Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, wenn die mit der Pflege verbundenen Ausgaben nicht von den Pflegekassen oder aus eigenen finanziellen Mitteln gezahlt werden können.

Nach einem signifikanten Rückgang der Gesamtdichte bedingt durch die Pflegereform 2017 erhöht sich die Dichte im Kreisdurchschnitt im Berichtsjahr wieder auf das Niveau vor der Pflegereform.  In vier Kreisen ist hier eine Reduzierung zu verzeichnen, unter anderem auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Als Grund für den Rückgang außerhalb von Einrichtungen ist zu erwähnen, dass Pflegeleistungen bei Personen im EGH-Bezug, bedingt durch das BTHG, fortan über die  EGH gewährt und somit hier nicht mehr ausgewiesen werden. Innerhalb von Einrichtungen ist ein steigender Trend bei allen Kreisen zu beobachten. Das Angehörigenentlastungsgesetz ist hier als mögliche Ursache zu nennen. Unterhaltspflichtige Angehörige werden seit 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € herangezogen. Hierdurch kommt es zu geringeren Einzahlungen, aber ggf. auch zu einer höheren Bereitschaft zur stationären Pflege. Im Berichtsjahr sind im Vorjahresvergleich Ausgabensteigerungen zu verzeichnen. Vergütungssteigerungen in der stationären Pflege und die Einführung einer Ausbildungsumlage, die über die Pflegesätze finanziert wird, gelten hier als Ursache. Auch das Angehörigenentlastungsgesetz ist hier aufzuführen. In der ambulanten Pflege ist ebenfalls ein Ausgabenzuwachs zu verzeichnen. Veränderungen der ambulanten Fallkosten stehen vor allem in Verbindung mit kostenintensiveren Einzelfällen, die bei pflegeintensiven Fällen mit einer 24-Stunden-Betreuung oder bei Nicht-Pflegeversicherten entstehen können.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: ./.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...