Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/232

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die elf Kreise und vier kreisfreien Städte im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich zur Entwicklung der Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderungen durch. In dem beigefügten Bericht 2021 werden die Ergebnisse auf Grundlage des Jahres 2020 dargestellt.

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, eine angemessene Teilhabe am Arbeitsleben, eine Teilhabe an Bildung und eine Soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Der Vergleich zwischen den Kommunen beschränkt sich auf die Betrachtung der reinen Eingliederungshilfeausgaben. Die existenzsichernden Leistungen für die Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, sind nicht Gegenstand der Betrachtung. r die Leistungen der Sozialhilfe wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

Im Zuge der Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX übertragen. Der Schwerpunkt im aktuellen Projektjahr lag auf der Datenvalidität der erstmaligen Datenerhebung nach neuer Systematik.

Im Einzelnen werden folgende Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe betrachtet:

  1. Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Hierunter zählen Leistungen zum Wohnen in Räumlichkeiten oder Einrichtungen, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie heilpädagogische Leistungen.

 

  1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu gehören Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter zur Teilhabe am Arbeitsleben.

 

  1. Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Diese Leistungen umfassen vollstationäre Betreuung als Leistung zur Teilhabe an Bildung, Integrationshilfen in Regel- und Förderschulen, Leistungen für offene schulische Ganztagsangebote sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

 

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Eingliederungshilfe auf den Seiten 9 und 10 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den Eingliederungshilfeleistungen wie folgt dar:

 

Leistungsart

Dichte pro 1.000 Einwohner/innen Leistungsberechtigte

Bruttoausgaben pro Leistungsberechtigten in €

 

Wert RD-ECK

Gew. MW Kreise

Abweichung

Wert RD-ECK

Gew. MW Kreise

Abweichung

Eingliederungshilfe - Gesamtbetrachtung

 

12,0

11,3

0,7

24.687

23.311

1.376

Leistungen zur Sozialen Teilhabe: Wohnen in Räumlichkeiten

ambulant

4,7

3,6

1,1

9.624

9.482

-142

ibWf*

3,7

3,0

0,7

34.967

35.664

-697

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 

8,0

6,2

1,8

19.721

18.957

764

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

 

6,6

7,1

- 0,5

18.778

20.072

-1.294


*in besonderen Wohnformen und (teil-)stationären Einrichtungen

Bewertung

 

Sowohl im Bereich der Leistungsberechtigten als auch bei den Bruttoausgaben dominieren die Leistungsbereiche der Sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben. 93% der Ausgaben und rund 95% der Leistungsberechtigten entfallen kommunenübergreifend auf diese Teilbereiche. Der bereits in den letzten Jahren beobachtete Trend des nahezu linearen Anstiegs der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe setzt sich weiter fort. Die Entwicklung ist hierbei für die Kreise als auch die kreisfreien Städte identisch. Hierzu ergibt sich analog auch ein sich fortsetzender Anstieg der Bruttoausgaben.

Im Themenfeld der Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten liegt die Dichte auf einem relativ niedrigen Niveau. Die meisten Leistungsberechtigten erhalten Leistungen in Tagesförderstätten, Leistungen in Tagesstätten für seelisch Behinderte und Leistungen für Arbeits- und Beschäftigungsprojekte. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in den Kommunen variieren stark zwischen den Teilnehmenden. Im Mittel der Kreise werden 19.948 € ausgegeben. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegen die Ausgaben mit 18.004 € darunter.

Im Bereich der heilpädagogischen Leistungen liegt die Dichte im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 21,9 deutlich unter dem Mittelwert der Kreise mit 34,7.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...