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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH)hrt im laufenden Geschäftsbetrieb zunehmend umfangreichere und spezialisierte Beschaffungsverfahren durch. Für die erfolgreiche Durchführung der Beschaffungsverfahren sind immer wieder umfassende juristische Begleitungen erforderlich. Die Betreuung dieser Beschaffungsverfahren hat in der Vergangenheit punktuell zu einer hohen Arbeits- und Kostenbelastung seitens der RKiSH geführt.

 

Um bereits die juristische Begleitung rechtssicher vergeben zu können, hat sich die Geschäftsführung der RKiSH nach intensiver Recherche dafür entschieden, den Gesellschaftern eine Beteiligung der RKiSH an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G), mit Sitz in Berlin, vorzuschlagen.

 

Die PD-G befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand. Mehrheitseigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland. Gesellschaftszweck der PD-G ist die Beratung der öffentlichen Hand in allen Phasen eines Beschaffungsprozesses.

Die PD-G agiert für ihre Mitglieder als Inhouse-Beratung, diese Konstruktion ermöglicht die direkte, vergabefreie Beauftragung.

 

Die RKiSH erwirbt 20 Gesellschaftsanteile zu je 200 EUR, die gesamte Einlage beträgt somit 4.000 EUR. Die Nießbrauchrechte bleiben beim Verkäufer, es besteht also lediglich ein Stimmrecht aber keine wirtschaftliche Verwertbarkeit des Anteils. Der Beitritt wird durch das Bundesfinanzministerium (BMF) geprüft, in den Vorgesprächen wurde die Anwendbarkeit des § 99 GWB als Beitrittsvoraussetzung bereits als erfüllt angesehen. Unter den Gesellschaftern befinden sich bereits vergleichbar konstituierte (g)GmbHs.

 

Gesellschafter der PD-G sind unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag e. V., der Deutsche Städte- und Gemeindebund e. V., verschiedene Städte und Landkreise aus Deutschland sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg und Ostholstein.

 

Zur Regelung ihrer Verhältnisse untereinander und um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft künftig von allen Gesellschaftern im Wege der Inhouse-Vergabe beauftragt werden kann, schließen die Gesellschafter eine entsprechende Gesellschaftervereinbarung ab.

 

Die entstehenden Kosten der Beteiligung werden vollständig über die Entgelte des Rettungsdienstes refinanziert. Den kommunalen Haushalten entstehen keine Kosten.

 

Gem. § 23 Nr. 16 Kreisordnung i.V. mit § 8 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung liegt die Zuständigkeit der Beschlussfassung über die Beteiligung beim Hauptausschuss.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt dem Erwerb der in der Vorlage erwähnten Anteilen an der PD Berater der öffentlichen Hand GmbH durch die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) zu. Der Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der RKiSH wird angewiesen, dem Anteilserwerb zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Einlage in Höhe von  4.000,-- EUR wird von der RKiSH erbracht und durch Rettungsdienstendgelte refinanziert.


 

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Anlagen

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