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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Zum Haushaltsjahr 2020 wurden die Leitlinien zur Vergabe von Integrationsmitteln des Kreises von der Verwaltung überarbeitet und anschließend von der Kreispolitik beschlossen. Die Leitlinien sind auf die Aspekte der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe ausgerichtet, welche über die (strukturelle) Integration in Sprache und Arbeit hinausgehen. Darüber hinaus legen sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des Austauschs und des Zusammenlebens von Menschen mit Migrationshintergrund und der Mehrheitsgesellschaft vor Ort.

 

Da im Zuge der Bewirtschaftung und der Praxis keine Änderungsbedarfe erkennbar wurden, sollten die Leitlinien für das  Haushaltsjahr 2021 unverändert übernommen werden.

 

Auch im zurückliegenden Jahr haben sich die bestehenden Leitlinien zur Vergabe von Integrationsmitteln bewährt. Die o.g. Aspekte werden in den unterschiedlichen Projekten gut umgesetzt.

Handlungserfordernisse bzw. Probleme bei der Auslegung durch Antragstellende sind der Verwaltung nicht zugetragen worden.

 

Um eine konstante Orientierung für die Träger der Integrationsprojekte zu geben und damit die Nachhaltigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, wird vorgeschlagen, die Leitlinien auch für das Haushaltsjahr 2022 unverändert zu übernehmen.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss die Fortschreibung der Leitlinien zur Vergabe der Integrationsmittel für das Jahr 2022, unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses zu den Integrationsmitteln r das Jahr 2022 durch den Kreistag am 13.12.2021.

 

Der Hauptausschuss beschließt, die Leitlinien zur Vergabe von Integrationsmitteln durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde für 2022 fort zu schreiben.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Nicht relevant
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 250.000 €, die Mittel sind im Teilhaushalt 313901 eingestellt.
 

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Anlagen

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