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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/183

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan 2022 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts - (KOSOZ AöR) ist am 19.11.2021 im Rahmen der Verwaltungsratssitzung einstimmig beschlossen worden.

 

Eine Beschlussfassung der Träger der KOSOZ AöR zum Wirtschaftsplan ist durch die Satzungsänderung nicht mehr erforderlich. Die Regelungen der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) sehen in § 16 Abs. 2 vor, dass der Wirtschaftsplan dem Kreistag vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis gegeben werden muss.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anlage

 

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Anlagen

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