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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Um die Unterstützungszahlungen des Kreises an die Nordkolleg Rendsburg GmbH beihilferechtlich abzusichern, hat der Kreistag die Nordkolleg Rendsburg GmbH in seiner Sitzung am 17.12.2012 mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtuung der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur im Kreis Rendsburg-Eckernförde r einen Zeitraum von 10 Jahren betraut, also bis Ende 2022.

 

Die Unternehmensberatung PwC hat den aktuell gültigen Betrauungsbeschluss überarbeitet.

 

r die Inkraftsetzung des neuen Betrauungsbeschlusses bereits für das Geschäftsjahr 2022 und die synchrone Aufhebung des bisherigen, auf 10 Jahre angelegten Betrauungsbeschlusses aus dem Jahr 2012 bestehen zwei wesentliche Gründe:

 

  • Zum einen enthält der bisherige Betrauungsbeschluss eine zu restriktive Regelung über Ausgleichsleistungen im Hinblick auf die Form der Gewährung und die mittelgewährenden Stellen, so dass mögliche Mittelgewährungen anderer staatlicher Stellen jenseits der Stadt und des Kreises darin nicht ausdrücklich abgebildet waren.
  • Zum anderen lässt das nahende Ende der Laufzeit des bisherigen Betrauungsbeschlusses es sinnvoll erscheinen, den neuen Betrauungsbeschluss bereits für das Geschäftsjahr 2022 in Kraft zu setzen, um die Spielräume des neuen Betrauungsbeschlusses nutzen zu können. Damit ziehen die Hauptgesellschafter den Aufwand für die neue Betrauung vor, der ohnehin spätestens vor Ende des Jahres 2022 mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf anfallen würde.

 

Eine detaillierte Begründung zu allen einzelnen Vorschriften ist in der Anlage enthalten.

 

Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Gremien der Stadt Rendsburg in ihren Dezembersitzungen einen gleichlautenden Beschluss fassen.

 

Der Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Froese, wird in der Sitzung für ergänzende Fragen zur Verfügung stehen.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde betraut die Nordkolleg Rendsburg GmbH mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur.

 

  1. Mit diesem Beschluss wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Nordkolleg Rendsburg GmbH zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (nachfolgend: DAWI) nach Maßgabe des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 (Freistellungsbeschluss), bestätigt und bekräftigt.

 

  1. Zugleich wird mit dem dieser Vorlage beigefügten Betrauungsbeschluss der bisherige Betrauungsbeschluss des Kreistages des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben und durch diesen Betrauungsbeschluss ersetzt. Mit Wirksamwerden des vorliegenden Betrauungsbeschlusses ist ausschließlich dieser maßgeblich.

 

  1. Die Geschäftsführung der Nordkolleg Rendsburg GmbH wird angewiesen, die mit diesem Betrauungsbeschluss übertragenen Gemeinwohlverpflichtungen unter Beachtung der inhaltlichen Maßgaben des Betrauungsbeschlusses zu erfüllen.

 

 

2) Die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH deren Geschäftsführung anzuweisen, die Vorgaben des ab 01.01.2022 geltenden Betrauungsbeschlusses in die Praxis umzusetzen.

 

 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde betraut die Nordkolleg Rendsburg GmbH mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Trägerschaft, des Betriebs und der Erhaltung einer Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtung mit Hauptsitz in Rendsburg und der Förderung der kulturellen Bildung und Kultur.

 

  1. Mit diesem Beschluss wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Nordkolleg Rendsburg GmbH zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (nachfolgend: DAWI) nach Maßgabe des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b) des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 (Freistellungsbeschluss), bestätigt und bekräftigt.

 

  1. Zugleich wird mit dem dieser Vorlage beigefügten Betrauungsbeschluss der bisherige Betrauungsbeschluss des Kreistages des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2012 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben und durch diesen Betrauungsbeschluss ersetzt. Mit Wirksamwerden des vorliegenden Betrauungsbeschlusses ist ausschließlich dieser maßgeblich.

 

  1. Die Geschäftsführung der Nordkolleg Rendsburg GmbH wird angewiesen, die mit diesem Betrauungsbeschluss übertragenen Gemeinwohlverpflichtungen unter Beachtung der inhaltlichen Maßgaben des Betrauungsbeschlusses zu erfüllen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

nein
 

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Anlagen

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