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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Am 11.11.2021 berichtete Herr Prof. Dr. Ott im Hauptausschuss über den Stand der Planungen zur Veränderung der Personalstruktur in dem Fachdienst Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht, hier Fachgruppe Heimaufsicht.

 

Zurzeit findet ein umfassender Wandel im stationären Pflege- und Betreuungsgeschehen statt, der von der Veränderung der Bewohnerstruktur im Hinblick auf den demografischen Wandel, der Zunahme multimorbider oder demenziell erkrankter Bewohner, dem umfassenden Fachkräftemangel sowie von sozial- gesundheits- und pflegepolitischen Entwicklungen geprägt ist.

 

Vor diesem in von Veränderung, Komplexität und Digitalisierung geprägten Herausforderungen, den vermehrt nötigen anlassbezogenen Prüfungen und Beratungen, der Qualitätssicherung und Entwicklung in den Einrichtungen, sowie der Sicherstellung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes und den dazugehörenden Verordnungen, ist eine Veränderung der Personalstruktur erforderlich.

 

Daher werden dem Entwurf des Personalplans, gemäß den Vereinbarungen zum Personalbudget, für 2022 sechs Stellen in Vollzeitäquivalenten r die Fachgruppe Heimaufsicht hinzugefügt.

 

Zum beabsichtigten Personalmehraufwand wird auf das Konzept zur Veränderung der Personalstruktur nebst Anlage (als Anlage beigefügt) verwiesen.

 

Mit dieser Vorlage soll der Hauptausschuss nun über die zukünftig angedachte Organisationsstruktur informiert werden.

 

 

Die Vorstehenden Überlegungen werden eingesetzt, sofern der Kreistag dem hierfür in der Veränderungsliste eingestellten erhöhten Personalbedarfsansatz zustimmt.

 

 

Zusammenfassung:

 

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Konsequenzen des demographischen und sozialen Wandels, gilt es sich heute und zukünftig mit entsprechenden Strategien, Zielen Kompetenzen und Haltungen im Tätigkeitsfeld der Aufsichtsbehörde aufzustellen.

Es gilt die Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten, sowie langerworbenes Fachwissen zu sichern, zu entwickeln und weiterzugeben. Dies impliziert eine Veränderung der Personalstruktur und Aufgabenverteilung, um den Kernaufgaben in diesem Fachbereich nachkommen zu können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: 232.100,-- Euro

Hinweis: Da mit einer Besetzung der Stellen erst sukzessive im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen ist, reicht für das Haushaltsjahr 2022 ein Erhöhungsbetrag in Höhe von 50% von 464.200,-- Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird dann der gesamte Betrag in Höhe von 464.200,-- Euro zu veranschlagen sein.

 

 

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Anlagen

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