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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die aktuelle Richtlinie ist zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2018 beschlossen und mit Wirkung ab 01.03.2021 in Kraft gesetzt worden.

 

Es sind nun zum einen redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen erforderlich und Anpassungen von zum Teil seit mehreren Jahren nicht veränderten Beträgen.

 

Dies geschieht insbesondere auch im Hinblick auf die Schwierigkeit, neue Pflegeeltern zu gewinnen, zumal umliegende Kreise oder kreisfreie Städte bei den Beihilfen teilweise deutlich höhere Summen zur Verfügung stellen.

 

Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten angemessenen Wohnraum zeitnah zu finden, war auch eine Anpassung des Mietbetrages dringend erforderlich, um damit eine Verzögerung bei der Umplatzierung von einer vollstationären Wohngruppe oder Pflegefamilie in eine eigene Wohnung zu vermeiden.

Weiterhin ist durch die Änderungen bei der Kostenbeteiligung junger Menschen durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz vom 10.06.2021 eine Anpassung der Richtlinien erforderlich geworden. Jetzt werden junge Menschen zu einem deutlich geringeren Anteil an den Kosten der Jugendhilfemaßnahme beteiligt, da ein geringerer Prozentsatz des auch um einen Freibetrag verminderten aktuellen Einkommens festgelegt werden soll.

 

Die dargestellten Änderungen führen insgesamt zu Mehrkosten von jährlich ca. 41.600.-€, wobei etwa 16.200.-€ Mehrkosten auf die geplante Anpassung der Miethöhe beim betreuten Wohnen entfällt. Näheres ist dem als Anlage beigefügtem Berechnungsblatt zu entnehmen.

 

Die Änderungsvorschläge zur Richtlinie sind im Einzelnen rot markiert und der als weiteren Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

Der Ausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung zur Änderung bzw. Neufassung der Richtlinie gebeten.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für junge Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für junge Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen in der vorliegenden Fassung.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: entfällt


 

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt


 

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Anlagen

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